Arbeitsunfall ja nein?

6 Antworten

Hallo,

die Frage wird dir keiner so leicht beantworten können.

Grundsätzlich muss bei Arbeitsunfällen immer rechtlich beurteilt werden, ob das Ereignis nicht nur überhaupt eine - sondern die „rechtlich wesentliche“ - Ursache für den Gesundheitsschaden gewesen ist.

Bei Rupturen des SL-Bandes ist diese Beurteilung nicht so einfach. MRT-Untersuchungen und zum Beispiel eine operative Arthroskopie des Handgelenkes werden Auskunft darüber geben, ob und welche Faktoren eher für eine traumatische, also unfallbedingte, Entstehung sprechen und welche eher für einen anlagebedingten Schaden.

Hierbei kann man sich anschauen, ob es schon verschleißbedingte Veränderungen gibt, ob es frische Einblutungen gibt und ein Arzt oder Gutachter kann später beurteilen, ob der Ereignisablauf überhaupt geeignet ist, eine Ruptur des SL-Bandes zu verursachen.

Dein Arbeitgeber hat in dieser Diskussion kein Wort mitzureden. Die rechtliche Beurteilung des Arbeitsunfalls und seiner Folgen erfolgt durch die Berufsgenossenschaft. Du musst dir da nicht reinreden lassen vom Arbeitgeber und kannst sicher sein, dass die BG die Sache prüfen wird.

Sollte sich später herausstellen, dass die SL-Bandruptur keine Unfallfolge ist, wird die BG sich die entstandenen Kosten von deiner Krankenkasse erstatten lassen und deinem Arbeitgeber entstehen auch keine Nachteile. Dein Arbeitgeber kann sich sicher sein, dass da genug geprüft wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gesetzliche Unfallversicherung

Der Arbeitgeber muss mit mehr Beiträgen bei der BG rechnen. Insofern hat er ein Interesse das zu Verhindern.

Die Behandlung ist teilweise mit besseren und anderen LEistungen als in der GKV ausgestattet, in den meisten Fällen besteht kein Vorteil.

Die Beurteilung obliegt dem eingangs behandelnden Arzt und ggfs der BG nach Rückerhalt etwaiger Fragen an den Betrieb/AG und eben nicht dem AG!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn die Ärzte das als Arbeitsunfall deklarieren, erfährt die Berufsgrossenschaft als zuständiger Versicherungträger automatisch davon.

Diese wird sich ggf. mit deinem AG in Verbindung setzen.

Die Behandlung durch die BG ist i.d.R. besser als durch die gesetzliche Krankenkasse. Darauf würde ich nicht verzichten.

Dein AG hat das zu akzeptieren.

Ja, ist es. Dein Arbeitgeber will nur nichts damit zu tun haben.


Schubert610  03.07.2024, 15:42

ob das ein Arbeitsunfall war entscheidet nicht der Arzt im KH sondern die Gutachter der BG, nicht alles was auf der Arbeit passiert ist ein Arbeitsunfall.

0

Ich würde schon eher auf den Doc hören.

Ich weiß nicht, ob der AG dagegen Einspruch erheben könnte. Aber das muß er dann halt machen und sich mit der BG auseinandersetzen.


Schubert610  03.07.2024, 15:43

der AG ist verpflichtet das an die BG zu melden, und die entscheiden weitere Schritte

0