Hallo Kevin,

die Bank darf den Kredit erst auszahlen, wenn sie Deine Identität überprüft hat. Das ist im Geldwäschegesetz geregelt.

Du hast, wie bei jedem Kreditvertrag, ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Von dem Tag, an dem Du erfährst, dass die Bank Deinen Kreditantrag angenommen hat, hast Du 2 Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Lässt Du die 2 Wochen verstreichen, muss Du den Kreditvertrag erfüllen, kannst ihn aber gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von 1% der Restdarlehenssumme sofort wieder zurück zahlen.

Suche in Deinem Kreditvertrag nach der Widerrufsbelehrung. Dort steht alles drin: es gibt immer eine Postadresse, Email-Adresse und Faxnummer an die Du Deinen Widerruf richten musst. Dabei solltest Du immer nachweisen können (Einschreiben, Faxbestätigung, etc.) WANN Du den Widerruf abgesendet hast.

Es entstehen dadurch keine Kosten für Dich und Du musst auch nicht angeben, warum Du den Kredit nicht haben möchtest. Für weitere Fragen zum Thema Kredit und Finanzierung, kannst Du Dich gerne an mich wenden. Ich arbeite seit 22 Jahren als selbständiger Finanzierungsmakler.

Schöne Grüße aus Wuppertal

Stefan

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Geld ist ein Tauschmittel, je mehr Geld Du hast, desto mehr kannst Du tauschen. Das ist aber auch schon alles. Geld macht nicht gesund, glücklich oder bringt Dir mehr Freunde.

Aber es ist so: Geld regiert die Welt. Deswegen müssen auf der Welt Menschen hungern, obwohl genug Lebensmittel vorhanden sind, um alle Menschen dieser Erde zu ernähren.

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also ich habe bereits ein Haus gebaut und wohne auch drin (es steht also noch). Der Sand ist meines wissens zu vernachlässigen. Wir haben Schotter in die Baugrube eingebracht, den wir nicht verdichten mussten. Der dient als kapilarbrechende Schicht, damit keine Feuchtigkeit von unten in die Bodenplatte eindringt. Darauf wurde der Beton gegossen und fertig war die Bodenplatte für unseren Keller. Baust Du denn auch einen Keller oder auf Bodenplatte?

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ja, das geht. Wenn du das Haus beim Notar gekauft hast, lässt der Notar beim Grundbuchamt eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Erst danach kannst Du einen Kaufvertrag mit Deinem Käufer machen. Den Gewinn, den Du dann mit dem Verkauf machst (Verkaufspreis minus Einkaufspreis), musst Du dann in dem Jahr des Verkaufs versteuern. Wenn DU einen guten Preis erzielst macht das ja nichts, es sein denn, die Kosten des Kaufs (Notar, Gericht und Grunderwerbsteuer) fressen den Gewinn wieder auf.

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