Vielen Dank für eure zahlreichen und vor allem informativen Antworten!

Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt. Vielleicht handelt es sich auch einfach nur um ein Missverständnis und die Sachbearbeiterin hat die zweckgebundenen Ausgaben für die Kosten gehalten, die mir zum Aufsuchen der Arbeitsstätte entstehen.

Über das Ergebnis werde ich euch informieren.

...zur Antwort

Ich habe dem Finanzamt vor einigen Tagen eine E-Mail geschrieben, in der ich den Sachverhalt erläuterte.

Als Antwort bekam ich, dass die Nachricht zum zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wurde. Vielleicht wird es das schon gewesen sein …

...zur Antwort

Könnte es denn sogar für mich von finanziellem Vorteil sein, wenn ich die Einkommensteuererklärung abgebe? Es müsste meines Erachtens doch auf eine Nullrechnung hinauslaufen oder gibt es da andere Fälle?

...zur Antwort

Hallo HalloGutenAbend,

du bietest die Domain einfach im Internet auf diversen Plattformen zum Verkauf an.

Nachdem du dir mit deinem Käufer einig geworden bist, stellt dieser bei seinem Anbieter einen sogenannten KK-Antrag, zwecks Umzug.

Als (Noch-)inhaber der Domain wirst du benachrichtigt und musst der Übernahme lediglich zustimmen. Das ist alles.

...zur Antwort

Hier meine aktuelle Konfiguration:

...zur Antwort
In welcher Höhe darf die Miete bei Heizungsausfall und bei kaltem Wasser gemindert werden?

Hallo zusammen!

Meine Freundin und ich sind Mieter bei einem großen Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Düsseldorf hat.

Nun fiel am 6. Dezember zum ersten Mal die komplette Heizungsanlage aus. Dies hatte zudem zur Folge, dass uns auch kein warmes Wasser zur Verfügung stand.

Da 15 Parteien an der besagten Anlage hingen, gingen mehrere Meldungen an ein durch den Vermieter beauftragtes Unternehmen (aus Rosenheim) für Reparaturannahmen ein.

Daraufhin wurde durch Rosenheim ein Heizungstechniker aus unserem Ort beauftragt, sich der Sache anzunehmen. Die Anlage funktionierte anschließend wieder – für ein paar Stunden. Das war der Anfang von ständigen Komplettausfällen. Der Notdienst des Heizungstechnikers drückte fast täglich ein Knöpfchen und strich vom Vermieter Samstags- und Sonntagszulagen für diese einfache Arbeit ein (die am Ende der Mieter zahlt). Auf diese Weise wurde fast täglich für einige Stunden Abhilfe geschaffen. Irgendwann war es sogar dem Techniker genug. Unser Angebot, selbst das Knöpfchen zu drücken, kam ihm sehr entgegen. So überließ er uns freundlicherweise den Schlüssel des Heizungskellers.

Zufällig hatten meine Freundin und ich bezüglich einer anderen Sache einen Termin mit einem Mitarbeiter des zuständigen Vermieterbüros vor Ort. Als ich ihn am 13. Dezember auf die Heizungsanlage ansprach und fragte, wie weiter verfahren wird, schien dieser überrascht. Reparaturannahme und Heizungstechniker hätten ihn nicht über die Ausfälle in Kenntnis gesetzt!

Schließlich sorgte er dafür, dass wir am 21. Dezember eine neue Heizungsanlage bekamen. Aus welchem Grund auch immer, nun werden einige Wohnungen »richtig« warm, andere nur lauwarm, obwohl das Heizungsthermostat in den betroffenen Wohnungen auf die höchste Stufe (5) steht. Wir haben zum Beispiel im Wohnzimmer Temperaturen von tagsüber nur 18 bis 19 Grad.

Gestrige Telefongespräche brachten das Fass zum Überlaufen. Die Reparaturannahme meinte kurz vor 18 Uhr, dass noch heute jemand von der Firma herauskäme, die die neue Anlage installiert hatte.

Im Telefonat mit dem Notdienst der Heizungsfirma sagte man mir aber, dass die vom Vermieter beauftragte Reparaturannahme dafür zuständig wäre. Um es kurz zu machen; keiner fühlte sich verantwortlich.

Die Heizungen werden trotz neuer Anlage immer noch nicht richtig warm. Zeitweise gibt es nachts nur eiskaltes Wasser.

Nun unsere Frage: In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht und wie setze ich diese durch, wenn per Lastschriftverfahren eingezogen wird?

Natürlich habe ich Mietminderungstabellen im Internet gefunden. Da es sich dort jedoch um Gerichtsurteile diverser Kläger handelt, kann ich diese schlecht auf unseren konkreten Fall übertragen.

Über aussagekräftige Antworten bin ich sehr dankbar, weil wir inzwischen verzweifeln …

Vielen Dank im Voraus!

...zum Beitrag

Hallo ihr Lieben!

Ich danke euch für eure teils sehr ausführlichen Antworten!

Entlüftet habe ich dirket nach dem Einbau. Allerdings kam mir sofort lauwarmes Wasser entgegen, ohne Luftbläschen.

Ob der Druck hoch genug ist, kann ich nicht sagen. Sollte eine solche Einstellung nicht auch Sache der Firma sein, die die Heizungsanlage erneuerte?

...zur Antwort

Vielen Dank für eure vielen, aufschlussreichen Antworten!

Ob 7 Cent, 1- oder 100 Euro. All die von euch genannten Preise liegen
weit unter dem Wert einer echten Unze. Ich wundere mich, dass es
Leute gibt, die solche Auktionen nicht stutzig machen. Zu verschenken hat
schließlich niemand etwas.

In diesem Fall kann ich mich glücklich schätzen, dass ich nicht einmal das Geld für eine Unze Gold besitze und solchen Schwindlern nicht auf dem Leim gehen kann.

Und wer weiß, ob sich hinter namhaften Goldhändlern Betrüger verbergen? Der dumme Laie merkt es doch nicht …

Selbst wenn ich das Geld hätte, würde ich von Goldbarren die Finger lassen, die bei Auktionshäusern wie Ebay angeboten werden.

Dass einer der Schnäppchenjäger seinen erstandenen Goldbarren zerschneidet, halte ich für fast ausgeschlossen. Schade, dass solche Fälschungen nur selten aus dem Verkehr gezogen werden.

Wenn es nach mir ginge, würde ich solche Auktionen gerne melden. Aber soweit ich weiß, dürfen in Deutschland Fälschungen verkauft werden, solange sie als solche deklariert sind.

Herzlichen Dank noch mal an alle!

...zur Antwort

Beides ist richtig, wobei sich der zweite Satz für mich besser anhört.

Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, Sätze auf verschiedene Art zu formulieren.

Was sich für manche vielleicht komisch anhört, muss nicht immer sofort falsch sein.

...zur Antwort

Bei den meisten Anbietern gibt es die Möglichkeit, die E-Mails von bestimmten Absendern zu blockieren.

Solltest du neue unerwünschte E-Mails erhalten, schaue mal nach, ob du neben den Ordnern Posteingang, -ausgang und Papierkorb einen mit dem Namen Junk (oder ähnlich) hast.

Da schiebst du dann die E-Mail hinein. In der Zukunft sollten alle Nachrichten des Absenders dort landen und deinen Eingang nicht mehr zumüllen (wenn diese von derselben Adresse stammen).

Manchmal steht auch irgendwo in solchen E-Mails ein Vermerk wie "Newsletter abbestellen" oder "Unsubscribe". Dort kannst du dich vom Empfang abmelden.

Ferner empfehle ich dir, von diesem Absender keine Anhänge zu öffnen. Es könnte sich dabei um Viren, Würmer oder Trojaner handeln, die nichts Gutes wollen.

Vielleicht ist es ratsam, in Zukunft seine private E-Mail-Adresse nicht überall preis zu geben. Vor allem nicht öffentlich auf Internetseiten, wo diese von jedem missbraucht werden kann.

Alternativ eignet sich für solche Zwecke ein zweiter Account, den du jederzeit löschen kannst, sobald du ihn nicht mehr benötigst. Dafür gibt es GMX, Hotmail, Web und Co., nur um einige zu nennen.

Also verzichte lieber auf den angeblichen Gewinn, so verlockend er klingen mag.

Auch mich hat man schon nach persönlichen Daten gefragt, weil ausgerechnet ich - wer es glaubt - derjenige von ein paar Tausend Besuchern war, der Smartphones, Reisen oder Autos gewann. ;-) 

Ich denke, dieser "glückliche Zufall", ist den Meisten hier bekannt.

Wie man deine E-Mailadresse löscht, kann ich dir nicht beantworten. Das ist bei jedem Anbieter etwas anders.

...zur Antwort

Solange sie dich nicht darauf anspricht, würde ich es ignorieren. Ihr wird das bestimmt peinlicher sein, als dir. Verhalte dich ihr gegenüber einfach so normal, wie es geht.

Um eine solche, unangenehme Situation für beide in Zukunft zu vermeiden, würde ich an deiner Stelle beim nächsten Mal anklopfen und erst ihr Zimmer betreten, wenn sie dich hinein bittet.

...zur Antwort

Genau das ist es doch, was diese Idioten (Versender) erreichen wollen! Sie möchten dir Angst machen.

Allein schon die Aussage, dass es sich um keinen Fake handelt, ist Beweis genug dafür, dass es doch ein Fake ist. Verfasser dieser Kettenbriefe, oder in deinem Fall Audionachrichten, sind nicht immer besonders intelligent. Das merkst du häufig an den Rechtschreibfehlern. Also nix seriöses.

Würde der Besitzer dieser Stimme wirklich jeden brutal töten wollen, hätte er viel zutun, weil sich solche Briefe leider immer noch massenhaft verbreiten.

Ich habe in den letzten Jahren schon zig Kettenbriefe bekommen.

Demnach müsste ich ein paarmal tot sein und für den Rest meines Lebens Unglück haben.

Wie sollte ich dann also auf deinen Beitrag antworten können?

Diesen Blödsinn würde ich ignorieren.

...zur Antwort

Da hat Stalinator leider Recht.

Windoof will, dass du für jeden PC eine eigene Lizenz erwirbst.

Du könntest aber ein Betriebssystem deinstallieren und versuchen, dass der Key für einen anderen Rechner freigeschaltet wird.

Vielleicht kann dir die Windoof-Hotline da helfen.

...zur Antwort

DHL ist schnell.

Oft ist das Paket innerhalb eines Werktages da. Manchmal dauert es auch zwei (innerhalb Deutschlands). Zumindest ist das meine Erfahrung.

Wenn du eine Sendungsnummer bekommen hast, so kannst du den Status abrufen, indem du die Nummer auf der unten verlinkten Seite eingibst. Oft wird dir sogar ein voraussichtlicher Liefertermin genannt.


https://www.dhl.de/de/paket/information/sendungsverfolgung.html


...zur Antwort
Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

...zum Beitrag

Hallo zusammen,

ich möchte euch natürlich nicht im Unklaren darüber lassen, was die Neuberechnung der Leistungen ergeben hat.

Außerdem resultieren hieraus wieder neue Fragen.

Die Einmalzahlung in Höhe von 1.140 Euro wird in sechs Teile á 190 Euro zerlegt, die das Jobcenter auf die Monate Oktober bis März als einmalige Einnahmen anrechnen wird. Dabei wird auf § 11 SGB II verwiesen. Diesen las ich mir durch und wenn ich alles richtig verstanden habe, scheint das Verfahren rechtens zu sein, was isomattes Aussage bekräftigt, sofern ich diese richtig verstanden habe. ;-)

Die Abrechnungen für Oktober bis März sehen dann wie folgt aus:

nichtselbstständige Arbeit: 850 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (Erwerbseinkünfte): 180 Euro

sonstige Einnahme: 190 Euro

Kindergeld 1. Kind: 190 Euro

Bereinigtes Einkommen: 950 Euro

Aufgrund des Freibetrags in Höhe von 180 Euro vermute ich, dass hier von einem Bruttolohn, der sich auf 900 Euro beläuft, ausgegangen wird, wovon 180 Euro ja exakt 20% entsprechen würden.

Im Schreiben wird ebenfalls darum gebeten, dass Lohnabrechnungen weiterhin eingereicht werden sollen, um Korrekturen vornehmen zu können, da als Berechnungsgrundlage zunächst ein fiktiver Betrag von 850 Euro aus nichtselbstständiger Arbeit zu Grunde gelegt wird.

Der Gesamtbedarf beläuft sich auf 1.131,70 Euro, sodass es in den nächsten Monaten zu einer Auszahlung von je 181,70 Euro kommen wird (Korrekturen noch nicht berücksichtigt). Das scheint auch zu stimmen, denn 1.131,70 - 950 = 181,70.

Nun ergeben sich für mich folgende Fragen.

1. Stimmt es, dass einmalige Einkommen und Kindergelder voll angerechnet werden, wie ich dem Bewilligungsbescheid entnehme?

Im Monat der ersten ALG 2-Zahlung (Dezember 2015) wurde für beide Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Pauschbetrag in Höhe von je 30 Euro berücksichtigt. Der Mann war bis zum 8. Dezember noch im ALG 1-Bezug, die Frau bis zum 31. Dezember.

Im Januar und Februar 2016 wurden bei der Frau erneut Pauschbeträge (á 30 Euro) anerkannt, da sie sich bis zum 12. Februar im ALG 1-Bezug befand.

2. Verstehe ich es richtig, dass somit sämtliche Pauschbeträge für das Jahr 2016 abgegolten sind und ein solcher erst wieder im Januar 2017 in Anspruch genommen werden darf?

3. Liege ich mit all meinen Aussagen/Vermutungen richtig, oder muss etwas korrigiert werden? Wie bereits erwähnt, für mich sind diese Berechnungen nicht immer nachvollziehbar, weshalb ich auf eure Hilfe angewiesen bin.

Eine gute Nachricht für die, die als ALG 2-Empfänger und Auszubildende/r in einer BG leben, kam ebenfalls mit dem Schreiben. Aufgrund einer Änderung des SGB II ist die/der Auszubildene nicht mehr vom Leistungsausschluss betroffen, sodass es im besagten Fall sogar zu einer Nachzahlung kam. Möge anderen ALG 2-Empfängern gleiches Glück beschieden sein. ;-)

Ich danke euch jetzt schon im Voraus, für die Beantwortung meiner Fragen.

...zur Antwort
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

...zum Beitrag

Danke für Ihre schnellen Antworten, turnmami und Gendra!

Somit ist meine Frage beantwortet.

Wünsche Ihnen beiden einen schönen Restabend!

...zur Antwort

Teilweise bekommt man schon Follower, wenn man selbst andere abonniert, die vielleicht selbst neu sind und sich über jeden neuen Follower wahnsinnig freuen. Hier kommt es in einigen Fällen zum "Gegenabo".

Eine andere Möglichkeit ist es, Follower zu kaufen. Wenn du Begriffe wie "Instagram Follower kaufen" mal bei Google eingibst, bieten dir diverse Webseiten diesen Service gegen Bezahlung an.

Auch bietet sich die Option, zum Beispiel bei Facebook, eine Seite für Geld zu bewerben (ich weiß nicht, inwieweit das bei Instagram möglich ist).

Mir bedeutet es nichts, wie viele Follower und Freunde ich in sozialen Netzwerken habe. Es gibt bei weitem wichtigere Dinge, als von Tausenden, meist fremden Leuten, Feedback auf seine Bilder und Beiträge zu erhalten.

...zur Antwort

Hallo ice1234,

wie einige Vorredner schon sagten, ist das Formatieren erstmal nebensächlich.

Ich gehe davon aus, dass du schon weißt, worüber du schreiben möchtest und das dir in groben Zügen bekannt ist, wie deine Geschichte sich entwickeln wird. Du kennst deine Charaktere und Handlungsabläufe. Das ist erstmal das Wichtigste! Planung ist das A und O.

Um selbst einen guten Überblick zu erhalten, empfehle ich dir, deine Geschichte in Absätze und Kapitel zu gliedern. Ein Zeilenabstand von mindestens 1,2 und mehr macht durchaus Sinn (probiere aus, was dir am meisten zusagt).

Ob du dein Manuskript im Flatter- oder Blocksatz verfasst, ist unwichtig. Du allein musst damit zurechtkommen. Ebenso belanglos ist es, welche Schriftart du verwendest. Vor der Abgabe kannst du dir diesbezüglich immer noch Gedanken machen und umformatieren. Sinnvoll ist auch, dass die Orthografie und Interpunktion stimmig sind. Probeleser können eine große Hilfe sein (nicht unbedingt Familie und Freunde, die sowieso alles toll finden, was du fabrizierst).

Vermeide Seitenumbrüche durch mehrfaches Betätigen der Entertaste. Füge stattdessen manuelle Seitenumbrüche ein. Das erspart dir nachher viel Arbeit und wirkt professioneller.

Wenn du deine Geschichte überarbeitest, rate ich dir, die Schrift einfach einmal zu verändern/zu vergrößern. So fallen dir Fehler, die du bei der Erstfassung gemacht hast, schneller ins Auge. Auch ein Ausdruck auf Papier macht durchaus Sinn. Auf dem Monitor sieht alles etwas anders aus.

Vermeiden solltest du zu viel Kursivschrift. Diese ist für den Leser später schwerer zu entziffern. Es lohnt sich allerdings zum besseren Verständnis, einzelne Wörter oder kurze Sätze durch Kursivschrift hervorzuheben. Nur nicht übertreiben!

Solltest du wirklich das Glück haben, für dein Erstlingswerk einen Verlag zu finden, gratuliere ich dir. Eine Alternative ist das Selfpublishing.

Übrigens gibt es Verlage, die für das Veröffentlichen deines Manuskriptes Geld verlangen. Sie loben es in alle Himmel und versprechen dir, der nächste Bestsellerautor zu werden! Du erkennst solche "Verlage" auch daran, dass sie ständig mit Anzeigen werben wie "Verlag sucht Autoren". Hierbei handelt es sich um sogenannte Druckkostenzuschussverlage, siehe http://nein-zu-dkzv.web-hostel.de/link_79634546.html

Halte dich davon fern! Sobald ein Verlag Geld fürs Veröffentlichen fordert, oder eine Mindestabnahme an Büchern zum Autorenrabatt voraussetzt, läuft da etwas nicht so, wie es sein sollte. Wenn du dir unsicher bist, erkundige dich vorher im Forum, bevor du etwas unterschreibst. Es ist nicht leicht, aus solchen Verträgen wieder heraus zu kommen.

Anders ist es beim Selfpublishing, wo Verlage (zum Beispiel Books on Demand oder Epubli) lediglich 15- oder 20 Euro für eine ISBN-Nummer in Rechnung stellen. Diese sind seriös. Der Nachteil ist, du musst für dein Werk selbst werben und es steht in keiner Buchhandlung.

Was den Anfang des Buches betrifft, google mal den Begriff "Titelei", siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Titelei

Hier bekommst du professionelle Informationen, auch zum Thema Paginierung.

Da ich nicht weißt, inwieweit du dich schon informiert hast, hoffe ich, dass du mir das Abschweifen vom eigentlichen Thema nicht übel nimmst.

Ich wünsche dir viel Erfolg! Aber erwarte nicht zu viel. Selbst weltbekannte Autoren wie J. K. Rowling (Harry Potter) wurden abgelehnt und es gehört immer viel Glück dazu, entdeckt zu werden.

Dem Buchtipp von TorDerSchatten kann ich mich nur anschließen.

...zur Antwort
Ich mache mir einen groben Plan, aber erfinde das meiste, während ich schreibe.

Hallo AmyMaybe,

deine Fragestellung finde ich interessant.

Bei mir kommt es auf die Geschichte und vor allem auf die Länge an.

Im Fall einer Kurzgeschichte, die keiner Fortsetzung bedarf, reicht es mir oft, wenn ich ein paar Notizen anfertige.

Wer sind Protagonist und Antagonist? In welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Nebenrollen?

Welcher Konflikt liegt vor?
Welche Cliffhanger animieren zum Weiterlesen?

→ Lösung/Ende.

Bei längeren Geschichten finde ich es von Vorteil, detailierter zu planen. Das vermeidet viel Arbeit im Nachhinein. Was mir auch schon passierte, dass ich drauf losschrieb und kein Ende fand/die Geschichte im Sand verlief. Das ist ärgerlich.

Natürlich hast du als Autor die Möglichkeit, immer wieder etwas zu ändern.

Aber du weißt ja selbst, dass es bei einer umfangreichen Geschichte im Anschluss viel Aufwand mit sich bringt, wenn am Anfang oder im Mittelteil ein großer Fehler vorlag.

Mir helfen zudem Notizen zu den einzelnen Figuren in einer extra Tabelle/einem Dokument. Zum Beispiel über das Aussehen, Eigenschaften, Vorlieben. Oft erstelle ich sogar Kommentare in Papyrus (oder Word) zu Dingen wie Kleidungsstücken, sodass es nicht zu Anschlussfehlern kommt.

Vor Autoren, die planlos drauf losschreiben, nichts durcheinander bringen und zudem ein abgerundetes Ende finden, ziehe ich meinen Hut. Es wäre interessant für mich, zu erfahren, wie das zu schaffen ist.

...zur Antwort

Hallo carobmb,

ich habe deine Frage soeben erst gelesen. Ein Name fällt mir spontan für deinen Protagonisten nicht ein.

Wenn ich nach Namen für Charaktere recherchiere, benutze ich gerne die Internetseite www.beliebte-vornamen.de

Anhand der Hitlisten, lässt sich leicht herausfinden, in welchem Jahr welcher Name »in« war. Wenn du nach den Listen gehst, klingen Namen für das jeweilige Alter zudem authentischer.

Hinzu ziehe ich gerne die Liste der Namensbedeutungen. So kam ich schon auf die außergewöhnlichsten Namen. Vorausgesetzt, es soll etwas sehr exklusives sein.

Ferner würde ich dem Protagonisten keinen Namen geben, der sich zwar gut anhört, aber eine gegenteilige Bedeutung hat. Man sollte seine Leser nicht unterschätzen. Die merken irgendwie alles. ;-)

Falls es schon zu spät ist, wird dir oder anderen die Seite vielleicht in Zukunft bei der Namensgebung helfen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Buch!

Liebe Grüße

buh94

...zur Antwort