Mein Geschirrspüler ist seit einigen Jahren defekt. Als ich den Schaden damals meinem Vermieter meldete, meinte er: Der Geschirrspüler ist Mietersache. Wenn Sie einen neuen wollen, müssen Sie den schon selber kaufen. Zur Info: Ich hatte bei Einzug die Wahl: Geschirrspüler oder Schubladenschrank und entschied mich für Ersteres.
Ich habe den Geschirrspüler nie ersetzt. Jetzt steht mein Auszug bevor, weil ich den Mietvertrag gekündigt habe. Ich hatte dem Vermieter angeboten, im Zuge des neuen Bodens, der in der Küche verlegt werden soll, zusammen mit dem Bodenverleger zum Wertstoffhof zu bringen. Aufgrund meiner Kündigung will der Vermieter mit dem Verlegen des Küchenbodens bis nach meinem Auszug zu warten.
Damit entfällt für mich die Möglichkeit, den Geschirrspüler mit geringem Aufwand zu entsorgen.
Meine Frage: bin ich überhaupt verpflichtet, den defekten Geschirrspüler zu entsorgen oder muss das der Vermieter erledigen?
Danke im Voraus für Eure Einschätzung!