Hallo an die Immobilienprofis,
es handelt sich um ein 3-Familiehaus, in dem eine Familie seit 17 Jahren wohnt. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht. Der Vermieter ist verstorben und nun ist sein Sohn der neue Vermieter. Dieser bewohnt auch eine Wohnung in diesem Haus.
Gezahlt wird eine Kaltmiete sowie eine Vorauszahlung für Heiz- und Wasserkosten. Nun soll dieses Mietverhältnis in einem Mietvertrag festgehalten werden. Die Vermieter möchten aber nun gern, dass die Mieter sich auch an den weiteren Betriebskosten beteiligen (Versicherung, Grundsteuer...). Die Betriebskosten dürfen ja umgelegt werden.
Die Frage ist nun, ob sich die Mieter darauf einlassen? Können Sie es ablehnen einen Mietvertrag zu unterschreiben, wo eine neue Betriebskostenvorauszahlung festgelegt wird? Die aktuelle Vorauszahlung beträgt 50 Euro, die neue würde sicherlich ca. 100 Euro betragen (ausgerechnet wurde es noch nicht).
Weiterhin ist es so, dass die Mieter keine Kaution bezahlt haben. Die Wohnung ist heruntergewirtschaftet, Fenster wurden angebohrt, Steine auf der Terrasse wurden angesägt, Teppich hat Brandlöcher usw. Kann nun auch in dem schriftlichen Mietvertrag eine Kaution gefordert werden oder haben die Mieter das Recht das abzulehnen?
Weiterhin wird eine Teppicherneuerung gefordert – dieser ist auch 17 Jahre alt. Müssen die Vermieter diesen erneuern oder obliegt die Neugestaltung den Mietern, da dies auch durch sie abgenutzt worden ist?
Alternativ: Wohnung Vermieter im DG – Wohnung Mieter im OG. Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, da seine Frau den zweiten Nachwuchs erwartet und die Wohnung im DG nicht mehr ausreicht? (Ein Zimmer zu wenig.) Was muss als Alternativwohnung angeboten werden? Die Wohnung im DG wäre größer und auch dementsprechend teurer. Muss überhaupt eine alternative Wohnung angeboten werden?
Falls ihr zur Beantwortung noch weitere Fakten benötigt, bitte schreiben. Vielen Dank schonmal.