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Hallo ChaosAnge2, die Post bietet Großkunden die Möglichkeit an ihre Waren mit so genannten "Infopost" oder "Büchsersendungen" zu verschicken. Der Preis dafür liegt bei 40-70 cent. Laut AGB´s der Post ist es gestattet solche Sendungen in Tüten vor der min. 2ten Tür zu hängen oder Optional eine Briefkasten zustellung zu machen. In deinem Fall hätte die Sendung entweder vor deiner Haustüre oder in deinem Briefkasten hängen müssen, idealer weise direkt bei der zustellen sollen. Jedoch ist es schwer sowas nachzuweisen und wird keinen Ärger für den Zusteller mit sich ziehen. Anders sieht das aus bei Päckchen und Paketen, diese dürfen nur personen bezogen zugestellt werden beim Empfänger oder Nachbar etc.Sollte man Päckchen oder Pakete vor deiner Tür stellen so schicke direkt eine Reklamation an unseren Kundendienst z.B per E-Mail. Kommentare wie "Päckchen vor der Tür ist vom Gesetzt her verboten" sind völliger Schwachsinn, es ist vom Gesetz her verboten eine Unterschrift zu fälschen was bei einem Päckchen nicht möglich ist das es nicht Nachweißpflichtig ist. Liebe Grüße, Andre !