Ich (24, Student) würde gerne mit EINER (nicht Meiner, beide weiblich und hetero) freundin (19) (die BaB bekommt und ihre Wohnung vom Amt gezahlt), eine WG gründen. Ist zwingend mit Abzügen zu rechnen, bzw., was können wir tun, damit es nicht so ist? Ich bekomme wegen zu hohen einkommens der Eltern und einem Studiumsabbruch (Wechsel nach dem 6. Fachsemester) kein BaföG und habe einen 400 Euro Job, sie ist über die Arge in Ausbildung. Sie hat Genehmigung, eine eigene Wohnung zu haben (also nicht bei den Eltern), und lebt momentan auch alleine, würde aber, wie ich auch, gerne in eine WG ziehen.
Sie hat mal erklärt bekommen, sie würde wenn sie in einer WG zieht, zwingend weniger Geld für die Miete bekommen, also nicht mehr ihren vollen Anteil. Im Internet fand ich jetzt verwirrende Informationen- zum Beisipiel eine Ein Jahresgrenze. Würden wir dann ab 1 Jahr automatisch zur Bedarfsgemeinschaft?
Auch die Sache mit den kontrollen schreckt mich ein bisschen ab- nicht dass ich was zu verbergen hätte, aber wie sich manche vielleicht vorstellen können, ist es nicht gerade angenehm, wenn ständig einer rumschnüffelt.
Hat einer von euch Erfahrungen gemacht und kann etwas dazu sagen?