Ich wohne in einem Haus der Wohnungsbaugesellschaft. Im Keller ist ein "Rollstuhlraum" eingerichtet, wo man, wenn man sich eine entsprechende Steckdose hat legen lassen, seinen Rollstuhl oder Seniorenmobil unterstellen und laden kann.
Ich habe nun die WBG gebeten mir eine solche Steckdose zu installieren. Dies wurde genehmigt und installiert. Dafür musste ich 230.- € bezahlen.
Heute nun traf ich die Geschäftsführerin der WBG, die mir aufforderte meinen Elektro-Roller zu entfernen und auf die Straße zu parken, als Grund nannte sie Explosionsgefahr ect. Ich betone, es handelt sich um einen Elektro-Roller, der wie Rollstühle und Seniorenmobile mit Akkus betrieben werden und an der Steckdose aufgeladen werden müssen.
Meine Frage: ist es erlaubt einen Elektro-Roller in diesem Kellerraum abzustellen ?