Soll ich ein Jura-Studium anfangen, mit über Dreissig?

Hallo, ich bin männl. , 33 Jahre und verfüge momentan nur über den Realschulabschluss. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, beruflich nochmal was völlig neues anzufangen, etwas dass ich selbst will, dass mir auch liegt und mir zumindest eine gewisse Erfüllung gibt. Ich dachte da an den Beruf des Rechtsanwaltes. Macht es Sinn, in diesem Alter mit der Ausbildung hierzu noch anzufangen oder ist es eigentlich schon zu spät, vor allem wenn man bedenkt dass ich ja erst einmal das Abitur nachholen müsste. (ist dies nebenbei im Fernunterricht überhaupt möglich? was kostet das? wie lange dauert es?) Dann das Studium: ist Jura ein Numerus-Clausus- Fach? Wie lange dauert das Studium? Wie finanziert man es am besten? Wie alt wäre ich in etwa wenn ich dann mit allem fertig wäre? Gerade letzteres ist meine Hauptsorge, denn ich kann ja auch nicht jahrelang von der Luft leben! Und wie sind die Berufsaussichten als Rechtsanwalt? Ist die Nachfrage nach neuen Kollegen vorhanden oder gibt es schon mehr als genug? (insbesondere im ländlichen Südthüringen) Wäre es vielleicht sogar besser,daher realistischer, diesen Traum zu begraben? Das Problem ist, dass mir mein ursprünglich erlernter Beruf nicht im Entferntesten liegt (musste ihn lernen auf Druck vom Elternhaus), sowie mein momentaner Job mich irgendwo sehr unterfordert. Ich bin dafdurch insgesamt sehr unglückllich und frustriert mit meinem Leben. Ich stelle mir oft die Frage: war das alles? Wie soll es weitergehen? Was würdezt ihr mir evtl. stattdessen empfehlen? Bin für jede ernsthafte Antwort dankbar! mfg

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Das ist überhaupt keine Frage des Alters.

Vielmehr ist es die grundsätzlich falsche Entscheidung, wenn du nur um anschließend Rechtsanwalt zu werden, Jura studierst. Mit Rechtsanwälten ist der Markt nämlich bereits stark übersättigt; es gibt bereits heute deutlich mehr Rechtsanwälte als das Land braucht. Bedenke: In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte verdoppelt, die Zahl der Mandanten aber keineswegs - vielmehr findet man z.B. im Internet (z.B. auf Foren wie diesem hier) immer mehr kostenlose Rechtsratangebote. Es werden also auch noch immer weniger Rechtsanwälte gebraucht!

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Beispiel: Angenommen, du willst ein Unternehmen gründen und damit reich werden. Was aber, wenn deine Angestellten dich beklauen, deine Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen und deine Lieferanten nur mangelhaftes Zeug liefern, das nach kurzer Zeit kaputt geht? Und wenn du dich dagegen wehren willst, zucken alle nur mit den Schultern und sagen: Pech gehabt, das ist eben so.

Oder du gehst auf der Straße und neben dir läuft jemand permanent und filmt dich, obwohl du überhaupt kein Promi bist und lieber deine Ruhe hättest.

Oder du fährst mit dem Bus in die Stadt und plötzlich kommt ein Typ an und sagt zu dir: "Steh auf, hier sitze ich!"

In diesen Situationen brauchst du einen Rechtsstaat, der

  1. definiert, was erlaubt und was verboten ist und wer wovor mit welchen Mitteln geschützt werden soll (also Gesetze aufstellt)
  2. Institutionen schafft, die diese Gesetze durchsetzen und dir zu deinem Recht verhelfen (Gerichte und Behörden).

Damit schränkt das Recht die Freiheit 1. ein, indem es nicht jeden tun lässt, worauf er gerade Bock hat, womit er anderen aber schaden könnte, und es gewährleistet 2. zugleich die Freiheit, indem es Dinge wie Eigentum, Gesundheit, Beruf, Glauben, Bewegungsfreiheit, Menschenwürde schützt, denn nur wenn diese geschützt sind, kann man sich auch wirklich frei fühlen und muss nicht ständig auf der Hut sein wie wenn man auf der Flucht wäre.

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Gab es, aber in verschwindend geringem Maße. Grund dafür war, dass bereits bei Anzeichen überdurchschnittlichen sozialen Abstiegs Maßnahmen staatlicher Beaufsichtigung und Betreuung griffen. Rechtliche Grundlage war die sog. "Gefährdeten-Verordnung" aus dem Jahr 1979, welche die Abteilungen Inneres der Räte der Kreise, Städte und Gemeinden berechtigte und verpflichtete, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das reichte über das Zurverfügungstellen von Wohnraum und Arbeitsplatz bis zu regelmäßigen Meldeterminen und "Erziehungsgesprächen".

Bei Leuten, die sich dem absichtlich entzogen, konnte am Ende ein Strafverfahren wegen krimineller Asozialität gem. § 249 StGB (DDR) stehen.

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Also, erst mal müsst ihr festlegen, auf welche Weise der Freund in die GmbH kommen soll:

1) entwerder indem er von einem der beiden schon vorhandenen Gesellschafter oder von beiden Anteile abkauft oder

2) indem die GmbH ihr Kapital erhöht, also neue Anteile ausgibt, und der Freund diese neuen Anteile erwirbt.

Je nachdem, welche Methode ihr wählt, tritt der neu Hinzukommende in ein (Anteilskauf-)Vertragsverhältnis entweder mit dem Veräußerer oder mit der GmbH selbst.

Kauft er von einem oder mehreren der schon vorhandenen Gesellschafter, geht man wie folgt vor: Man bestimmt den aktuellen Unternehmenswert und wendet darauf die Quote an, mit der der Freund an der GmbH beteiligt sein soll. Das Ergebnis ist der Wert, den er für den Erwerb der Anteile an den Veräußerer zahlt. Das Stammkapital hat insoweit keine Bedeutung, weil es vor allem ja eben nicht den Wert besitzt, mit dem es auf dem Papier steht, sondern vielmehr dem Unternehmenswert entspricht (es wird also auch nicht etwa neben dem Unternehmenswert bezahlt).

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