Deine Freundin hätte nur Anspruch auf Erstattung, wenn sie der Post/DHL die Sculd an der Verspätung nachweisen kann. Und das ist sehr schwer. Da genügt allerdings ein Stau auf der Autobahn, und schon ist es höhere Gewalt. In so einem Fall gibt es dann nichts.

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Also das ist so:

Wenn ein Brief nicht freigemacht ist, kostet er Nachentgelt. Auch Antworten an Firmen, Behörden usw., die ihren Kunden ermöglichen wollen die Antwort unentgeltlich zurückzuschicken.

Wenn der Absender (Empfänger der Antwort) nun aber eine Freimachungshinweis (heißt tatsächlich so) wie z.B. "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand", oder nur "Antwort" auf den Rückumschlag schreibt, ist das der verlangte Freimachungshinweis, und er zahlt ein niedrigeres Nachentgelt als normal. Dabei langt auch schon ein aufgedrucktes einfaches Quadrat als Hinweis, dass dort die Marke hingehört.

Nun kann das aber bei weitem nicht jeder so machen. Die Rückantwort ist an bestimmte Formen gebunden. Zum Einen muss sie das sogenannte Standardformat (14x23,5 mm) haben, zum Anderen muss die gesamte Aufschrift (außer dem Absender) aufgedruckt sein.

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Also wenn Du Dir kein Postfach holen willst, wird Dir nur die Anzeige bei der Polizei bleiben! Die verfügen dann auch über die Möglichkeiten Täter zu überführen.

Aber mal etwas zu den anderen Tipps: Wie soll man denn bitte einen Brief präparieren, den man noch gar nicht in den Fingern hatte? Das müsste dann der Postbote machen, bevor er den Brief in den Kasten einwirft. Aber dann hat ja der auch schon blaue Finger. Ausserdem hat der für soetwas gar keine Zeit. Der ist froh wenn er seine tägliche Postmenge schafft.

Eine Videokamera kommt auch nicht so einfach in Betracht. Da müsstest Du Dir die Erlaubnis aller Mieter eibholen, die auch an den Briefkasten gehen. Kann ja sein, dass einer damit nicht einverstanden ist. Somit wäre ein möglicher Täter auch gewarnt.

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Am besten ist, entlüften!

Jeder Heizkörper hat eine Schraube am Ende. Mit einem Schlüssel (gibts u.U. im Baumarkt) aufdrehen und die Luft entweichen lassen. Wenn das Wasser als fester satter Strahl rauskomt, wieder zudrehen. Fertig!

Bei jedem Heizkörper wiederholen! Sollte man mindestens einmal im Jahr (zu Beginn der Heizperiode) machen!

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Dass Du die Marken nicht mehr verwenden kannst, wurde hier ja schon zur Genüge gesagt. Aber die Marken (wenn sie sonst unversehrt sind) muss man Dir am Schalter umtauschen. Für die Postler heißt das "Umtausch verdorbener Postwertzeichen"!

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Quelle Pharmaberater.de:

  1. Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegesetzes (Erläuterung zum deutschen Margarinegesetz)

  2. Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt (Definition gemäß Bundeswirtschaftsministerium)

  3. Der Radfahrer muss das Brennen des Schlusslichtes während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können (Deutsches Radfahrergesetz)

  4. Unter unmittelbarer Ursächlichkeit ist das Hervorrufen von Folgen durch unmittelbare Folgen eines Ereignisses oder Zustandes zu verstehen (Erläuterung zum deutschen Ursächlichkeitsgesetz)

  5. Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern" (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

  6. Ausbilder sind für die Ausbildung ausgebildete Mitarbeiter, die vom Ausbildenden beauftragt sind, Auszubildende auszubilden (Berufsbildungsgesetz Hamburg)

  7. Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden (Formular im Postgirodienst)

  8. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar (Unterrichtsblätter der Bundesverwaltung)

  9. Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet (Kommentar zum Reisekostengesetz)

  10. Welches Kind erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind (Erläuterung zum deutschen Kindergesetz)

  11. Diejenige Person ist die Mutter eines Kindes ist, die es geboren hat (§ 1591 BGB)

  12. Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden (Aus dem Bundesbaugesetz)

  13. Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden (Definition des Wertsackes durch die Post)

  14. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt sein müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen (Definition des Wertsackes durch die Post)

  15. Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen (Deutsches Lebensmittelbuch)

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Das ist vollkommen egal was Du draufklebst oder draufschreibst!

Auf dem Weg von Dir zum Empfänger haben es ganze 4 Leute in der Hand.

  1. Du, bei der Einlieferung

  2. Der Postler am Schalter bei der Annahme

  3. Der Zusteller bei der Zustellung

  4. Der Empfänger bei der Übergabe.

Alles andere läuft maschinell ab. Und die Verteilmaschinen können so etwas noch nicht lesen!

Also, vernünftig einpacken, dass nichts passieren kann!

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Kann es nicht einfach sein, dass der Mitarbeiter Recht hat und du es bloß nicht einsehen willst? Was soll er für ein Interesse haben, Dich zu bescheissen? Dem ist es total egal ob er für die Post 90 oder 145 Cent einnimmt. Da hat er gar nichts von!

Natürlich gibt es auch bei der Post schwarze Schafe. Aber die bescheissen in anderen Dimensionen als bei 55 Cent!

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Das ist so nicht ganz richtig!

Die International Football Association Board empfiehlt zwar, dass ein Spiel abgebrochen wird, wenn weniger als sieben Spieler einer Mannschaft auf dem Platz sind, doch steht das nirgendwo in den Fussballregeln.

Im Gegenteil: Im Gegensatz zu der o.g. Empfehlung der IFAB hat der DFB in der Regl 3 (Zahl der Spieler) folgende Erläuterung stehen. "Bei weniger als sieben Spielern ist das Spiel auf Wunsch des Spielführers abzubrechen, wenn das Ergebnis für den Gegner lautet."

Das Spiel wird dann mit dem Ergebnis gewertet, das zum Zeitpunkt des Spielabbruchs Gültigkeit hatte!

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