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Du kannst dich bei der Aufsicht der Fahrschulen schriftlich beschweren.Ausserdem würde ich die Rechnung nicht bezahlen.Sollte von der Gegenseite eine Mahnung kommen legst du Widerspruch ein (er will ja was von dir-also bist du am längeren Hebel). Da du keine Zeugen hast Aussage gegen Aussage wird bei einer Anzeuge vermutlich eingestellt werden.
Sollte die Gegenseite gegen dich klagen ,dann kannst du deine Argumente anbringen. So hast du keine weiteren Kosten (Gerichtsgebühren,Anwalt sondern die Gegenseite. Vermutlich wird die Fahrschule nichts mehr unternehmen.Eine Beschwerde beim Verband ,Aufsicht(Google) ist äusserst peinlich und unangenehm für den Unternehmer.
Im übrigen wurde gerade bei einer Untersuchung festgestellt ,dass sogar sehr viele sexuelle Übergriffe bei Fahrschulen ,durch die Lehrer statt finden. Die Branche geriet unter Misskredit.
Gehe zur Prüfung-vielleicht war es nur eine blinde Drohung-sollte der Termin zur Prüfung tatsächlich nicht stattfinden dann suche eine andere Schule auf. Du hast richtig und konsequent gehandelt