Ebay Kleinanzeigen Gutschein verkauft, wer ist im Recht?

Hallo, ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen Gutschein im Wert von 220€, für 100€ verkauft. Der Käufer hat mir das Geld gleich letzten Samstag (22.05.) zugesendet. Worauf ich schrieb, dass ich den Gutschein so schnell wie möglich versenden werde (was am Dienstag gewesen wäre).

Um ehrlich zu sein, hatte ich viel zu tun und vergaß den Gutschein loszuschicken, bis der Käufer mich heute anschrieb und mit einer Strafanzeige drohte. Woraufhin ich gleich zur Post ging um den Gutschein loszuschicken. Ich erklärte dem Käufer die Situation auf Ebay, welcher aber ziemlich sauer wurde und mir direkt mit der Polizei drohte (Da er mit Paypal Käuferschutz gezahlt hatte, hätte er übrigens auch jeder Zeit das Geld zurückziehen können).

Als er mir drohte, schlug ich ihm vor, entweder bis Dienstag auf das Paket zu warten, oder ich würde Ihm umgehend sein Geld zurückschicken. Woraufhin er erstmal meinte, dass das so okay sei. Bis er dann plötzlich ein paar Minuten später völlig wütend wurde und umgehend nach meinen Personalien, Anschrift und Telefonnummer fragte. Da ich nie vor hatte, jemanden zu betrügen gab ich Ihm diese dann sofort. Wir haben dann ewig hin und her telefoniert weil der Käufer plötzlich von mir verlangte, ihm 220€ zu überweisen, da das der Wert des Gutscheins ist (obwohl er mir 100€ dafür bezahlt hat). Sogar das habe ich, weil ich natürlich auf eine Strafanzeige keine Lust habe, schweren Herzens gemacht. Erstmal schien dann alles gut und er meinte er würde mir den Gutschein bei Erhalt wieder zurückschicken. Jetzt hat er allerdings gesehen, dass Ich bei Paypal die Sendungsnummer hinterlegt habe, welche zeigt, dass ich das Paket erst gestern, nach seiner Androhung der Polizei abgegeben habe.

Heute morgen bin ich aufgewacht und sehe, dass er mir gestern Nacht weitere Nachrichten sendete, in denen steht dass ich gelogen zwecks Paketabgabe gelogen habe und ich ihn umgehend anrufen solle.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mich jetzt anzeigen will... Was kann dabei rumkommen?

Recht, eBay, Kleinanzeigen
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