Immer wieder schön so sehen wie viele Leute durch falsches Halbwissen glänzen wollen. Dabei wäre es in diesem Fall nicht so schwierig eine hilfreiche Antwort zu geben. Man müsste nur mal ins Gesetz schauen: § 447 BGB

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die
verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht
die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem
Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der
Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von
der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus
entstehenden Schaden verantwortlich.

War die Käuferin mit unversichertem Versand einverstanden, ist es ihr Risiko. Wollte sie einen versicherten Versand und es wurde unversichert versendet: Risiko des Verkäufers. Versicherter Versand vereinbart und versichert versendet, an die Versicherung wenden.

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Wenn die Eigenkompostierung genehmigt wurde ist das gleichzusetzen mit der Befreiung von der Pflicht-Biotonne. Ich gehe davon aus, dass es sich hier nur um einen Fehler bei der Erstellung des Gebührenbescheids handeln kann. Das Einfachste ist dort anzurufen und den Fall schildern.

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Das dürfen sie. Der Grüne Punkt ist nur einer von zehn Systembetreibern für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen. Ein Hersteller muss seine Verpackung gemäß der Verpackungsverordnung bei einem dieser Systembetreiber lizenzieren. Somit ist sichergestellt, dass alle Verkaufsverpackungen in Deutschland über den Gelben Sack entsorgt werden dürfen (außer Glas und Papier/Pappe).

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Apotheken müssen Medikamente nicht mehr zurücknehmen, da das entspreche kostenfreie Rücknahmesystem eingestellt wurde. Sie können es jedoch freiwillig auf eigene Kosten tun.

Medikamente gehören in den Restmüll.

http://www.saarland.de/SID-32277A12-2ED463D3/134043.htm

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Nein, aus zwei Gründen: Die Papiertonne ist der falsche Entsorgungsweg. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um benutzte Kartons handelt. Diese sind verschmutzt (Fett, Reste der Pizza) und müssen deshalb über den Restabfall entsorgt werden.

Die Müllwerker werden dafür bezahlt Tonnen zu leeren und nicht dafür Müll von Hand einzusammeln.

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Wenn du keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hast, dann ist die Forderung verjährt. Die Verjährung wird durch Anschreiben eines Inkassobüros nicht gehemmt.

Sollte doch noch etwas kommen, wie bspw ein gerichtlicher Mahnbescheid, so muss man dann die Einrede der Verjährung geltend machen. Das Gericht darf das nicht selbstständig tun.

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Wie hoch war der Wert der Ware? Wurde beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in jedem Fall erstattet werden?

Im Übrigen dürfte der Herausgabeanspruch der regelmäßgen Verjährung unterliegen und die beträgt 3 Jahre.

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Spedition verweigert Lieferung

Hey Leute, ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich habe am 20.10.14 einen Fernseher bei real markt im onlineshop gekauft, habe den dann auch per sofortüberweisung bezahlt , versand von 5 euro natürlich auch, das ganze sollte zu mir nach hause geliefert werden. jetzt am 4.11.14 ruft mich ein mitarbeiter einer speditionsfirma an, und sagt mir das sie ein Paket vom Real markt für mich haben.

Sie können aber nur von 9:00-14:00 versenden (Mo-Fr) eine zeit in der kein normal arbeitenter mensch zu hause ist. ich muss von 8:00-16:00 arbeiten und kann demzufolge nicht da sein, meine nachbarn sind nicht vertrauenswürdig da es sich um teure ware handelt.

Jetzt das problem: Der Mitarbeiter der Spedition hat mir am telefon gesagt, dass wenn ich nicht von 9-14 da sein kann, die ware nicht versendet wird! und ich solle mir gefälligst urlaub nehmen damit ich passend da bin. Was genau soll ich jetzt machen? die Spedition weigert sich mir mein bereits bezahltes Paket auszustellen und Real sagt sie können da leiter nichts machen...

So weit ich weiß hat der Verkäufer bzw der Versänder eine gewährleistungspflicht und muss demzufolge die ware senden oder sehe ich das falsch?

Zurücksenden will ich die ware nicht da es sich um eine spar-online-aktion gehandelt hat und ich den fernseher so nicht mehr kaufen werde können......

Kann ich auf rechtlichem wege etwas machen? leider habe ich nicht all zu viel geld, weil noch in der Ausbildung....

mfg

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Rechtlich kannst du da gar nichts machen. Mal abgesehen dass es auch in der Ausbildung rechtlich nicht zulässig sein dürfte festgeschriebene Urlaubszeiten zu haben.

Die Spedition will liefern, du kannst zu den Zeiten aber nicht zuhause sein. Hier entsteht ein klassischer fall des Annahmeverzugs. In der Bestellung wird wohl deine Anschrift als Lieferanschrift angegeben sein. Somit ist die Spedition verpflichtet an diese Adresse zu liefern.

Was du machen kannst ist einen Termin zu vereinbaren und in der Zeit da zu sein. Das ist halt nunmal der Preis für das vermeintlich günstige Angebot im Onlineshop.

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Du kannst die Säcke von einem privaten Entsorger abfahren lassen. Bei unsortiertem Restabfall kann das durchaus 200 € pro Tonne kosten.

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Die Sachen gehören in die graue Tonne (Restmüll).

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Wenn die Vorgaben des Gewerbeabfallverordnung eingehalten werden, kann das Lebensmittelgeschäft auch die Tonnen der Anwohner nutzen.

Die eigentliche Frage die sich stellt, ist wie die Abfallgebühren über die Nebenkosten aufgeteilt werden und was vertraglich vereinbart ist.

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Heißt also du hast noch während der anmeldung den Vorgang abgebrochen. Dann dürfte lein Vertrag zustande gekommen sein. wichtigt war es auch nicht auf den bestätigungslink zu klicken. Ich glaube nicht, dass mahnungen oder ähnliches kommen werden. vielleicht eine weitere email, die an den bestätigungslink erinnert.

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Bei einem Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko. Also hat der Käufer Pech gehabt, außer es war versicherter Versand vereinbart.

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In manchen Orten gibt es die Wertstofftonne. Da können neben den Artikeln für den gelben Sack auch kleine Elektrogeräte eingefüllt werden.

Gibt es bei euch keine Wertstofftonne, musst du die Kaffeemaschine zur Sammelstelle für Elektroaltgeräte bringen. Eine anderweitige Entsorgung ist nicht zulässig.

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Rechtsexperten findet man unter dem Suchwort "Anwalt".

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