Ihr dürft die Fenster sicherlich nicht öffnen, weil der Fensterkit Asbest enthält. Wenn die Fenster zuknallen oder eben daran geruckelt wird, kann spröder Kit abfallen und man befürchtet, daß sich dabei Asbestfasern herauslösen.

Aber keine Panik: Wenn Asbest immer so tödlich wäre, wie die Asbestsanierer heraufbeschwören, wäre Deutschland längst menschenleer, da beinahe jeder irgendwann mal (unwissentlich) mit Asbest in Kontakt kam. Auch die früher in Schulen verwendeten Bunsenbrenner und Filmprojektoren enthielten oftmals Asbest. Bei ca. 1100 Toten pro Jahr in Deutschland durch Asbest ist es eine überschaubare Größenordnung im Vergleich zu anderen Todesursachen.

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Dein "Plan" ist eine gute Gewähr, bei 3:30 Min. zu bleiben, was ja für einen 15jährigen keine gute Zeit ist. Wenn Du ernsthaft eine gute 800m-Zeit erreichen willst, mußt Du zielgerichtet trainieren. Gehe 3 - 4 Male (nicht öfter) auf die Bahn und laufe Intervalle von 400, 800 und 1000 Metern. Konkret also erstmal kurze Aufwärmgymnastik, 3 Runden locker warmlaufen und dann zB. 1x800m, 1x400m, 1x1000m, 1x400m. Nächstes Mal vielleicht 1x400m, 2x800m, 1x400m. Nach dem Intervalltraining locker 3 Runden auslaufen. Nicht mehr machen. Und das aber regelmäßig. Auf die Art hast Du schnell eine 800m-Zeit unter 3 Minuten. Wohlgemerkt: Das zielgerichtete Training auf eine bestimmte Strecke, hier die 800m, bringt ein besseres Zeitergebnis als ein bloßes Ausdauerjoggen. Du brauchst auch keine 100m-Sprints zu machen, wenn Du auf 800m schnell sein möchtest.

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Ich mache seit 1985 Laufen (bis heute rund 800 Wettkämpfe div. Strecken) und meine Bestzeit ist 1:54,6 auf 800m. Allerdings war lange Zeit immer 2:00 meine magische Grenze beim Wettkampf. Ich kenne das also. Jedenfalls ist es so, daß man irgendwo einen Punkt erreicht, wo erstmal Schluß ist. Es ist nicht so einfach, unter 2 Minuten zu kommen, das hängt neben Talent stark von den Wettkampfbedingungen ab (Wind, Temperaturen, gutes Feld zum Ziehen, Bahnzustand: gerade neue Bahnen federn oft zu stark). Mein Tip ist: 1.) Nichts auf Trainingspläne von runnersworld und sog. Experten geben, da stecken oft nur finanzielle Absichten dahinter 2.) Weder Sprint- noch Langstreckentraining machen. Um 800m schnell zu sein, mußt du kein Marathon laufen können. Wiederum 100m-Sprinter habe oft starke Oberschenkelmuskulatur, um aus dem Startblock zu federn. Das schadet bei 800m-Läufern. Im Training also mußt Du wesentlich auf 400m, 800m und 1000m-Intervalle setzen. Vorher Dehngymnastik und locker 3 Runden warmlaufen. An einem Trainingstag nicht mehr als z.B 3 x 800 und 2 x 400m machen. Und das 3 - 4 x die Woche. Auch nicht mehr. Jeden Tag bringt nichts, eher das Gegenteil. "Übermut tut selten gut" gilt auch beim Laufen. Einen Tag vor dem Wettkampf nie etwas machen, den Tag davor wieder nicht zu übertreiben. Und im Training nicht immer mit Spikes, trainiere die 800 und 1000m lieber ohne Spikes in Schuhen mit dünnen Sohlen. Für 800m Training braucht man keine dickgepolsterten Schuhe. Du willst ja schnell vorwärtskommen im Lauf und brauchst keinen Langstreckenkomfort an den Füßen. Und vor allem: Nicht zu verbissen sehen. Der Erfolg stellt sich bei regelmäßigem Training von selbst ein.

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Leitspruch unserer Rechtsordnung ist: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Beispiel: Du heißt "Hans Martin Müller" und nennst Dich dann "Hans Martin Müller Verlag". Dann muß ja erst einmal jemand kommen, der Dir das verbieten will. Egal was Ordnungsamt, Polizei, Nachbar, gegnerischer Anwalt sagen: Letztlich entscheidet immer ein Richter. Will salopp heißen. Alle anderen haben Dir nichts zu sagen, bis ein Gericht es rechtskräftig verboten hat. Wenn Du also unter Deinem Namen "Hans Martin Müller" ein Gewerbe als Einzelfirma anmeldest und dann den Geschäftsnamen "Hans Martin Müller Verlag" verwendest, müßte also jemand erst einmal ein berechtigtes Interesse nachweisen, Dir den Namen zu untersagen.

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Ich würde davon abraten, einfach so ein Manuskript an einen Verlag zu senden. Die Gefahr: Es wird abgelehnt, landet im Verlagsarchiv und wird dann einige Jahre später leicht verändert mit anderem Autoren benannt veröffentlicht. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist weit verbreitet, auch bei sogenannten "renommierten" Verlagen. Wenn das Werk zunächst fertig verfaßt ist, solltest Du es, bevor (!) irgend jemand es zu lesen bekommt, bei einem Notar hinterlegen lassen. Das kostet zwar vielleicht 200-300 Euro, aber wenn es dann jemand unberechtigt nutzt unter anderm Namen, kannst Du beweisen, daß Du der Urheber bist und nicht der andere. Und Post mit Manuskripten an Verlage generell als Einschreiben oder Paket. Und jahrelang alle Unterlagen aufheben. Es ist eines der häufigsten Probleme, daß die Urheber nicht beweisen können, daß Sie selbst dieser sind und nicht der andere, unter dessen Namen ein Verlag es veröffentlicht hat.

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Die Urheberrechte gehen nicht an "die Angehörigen", sondern ausschließlich an den/die Erben über, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten nicht irgendwelche anderweitigen Verfügungen getroffen hat (z.B. Vertrag mit einem Buchverleger). Privates "Fertigschreiben" ist natürlich erlaubt, die Probleme treten erst mit einer Veröffentlichung auf. Prinzipiell muß man sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Im Falle einer Veröffentlichung muß nicht der Fertigsteller oder Herausgeber, sondern der Kläger seine verletzten Rechte nachweisen, wenn er eine gerichtliche Unterlassung beabsichtigt. Kommt er damit durch, kann es allerdings für den Herausgeber teuer werden, da neben den Gerichtskosten auch weitergehende Forderungen wie Schadensersatz geltend gemacht werden können.

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Seit Gründung der Bundesrepublik wurden von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig um die 35.000 verschiedene Druckschriften (ein großer Teil bildet DDR-Literatur) beschlagnahmt bzw. dann eingezogen. Eine offizielle Liste gibt es nicht, denn das BKA als Sammelstelle hält diese Daten geheim. In dem Heft der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften finden sich, wie der Name schon sagt, lediglich jugendgefährdende Schriften verzeichnet (= Abgabe nur an Erwachsene erlaubt) und quasi als "Bonus" einige wenige von Gerichten mitgeteilte Totalverbote. Ich habe über Jahre diese Einziehungsdaten gesammelt, aber kein Geld, um ein Buchprojekt mit über 1000 Seiten enggedruckten Infos (Titel, wann, welches Gericht, Aktenzeichen) drucken und vermarkten zu lassen. Und für lau gebe ich diese Daten nicht heraus.

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