Durch Lügendetektortest Unschuld beweisenWas aber, wenn ein Schuldiger durch einen Lügendetektortest seine Unschuld beweisen wollte? Die Rechtsprechung des BGH nahm einem Beschuldigten oder Angeklagten somit die Option, die eigene Unschuld durch einen solchen Test unter Beweis zu stellen. Speziell bei Fällen, wo die Aussage des vermeintlichen Täters gegen das vermeintliche Opfer steht, hat der angeklagte Täter keine andere Rechtsposition, als den Vorwurf zu bestreiten. Kann der Angeklagte oder Beschuldigte nichts anderes vorbringen (zum Beispiel ein Alibi für die Tatzeit), so bleibt nur noch das Bestreiten des Vorwurfs. Das ist recht wenig. Und die Aussage des vermeintlichen Opfers zu widerlegen ist oft kaum möglich.
Ein Lügendetektortest könnte dem Beschuldigten die Möglichkeit geben, ein Gegenargument zu liefern. Der BGH hat in seiner Rechtsprechung der Verwertbarkeit des Lügendetektortests allerdings keine klare Absage im Ganzen erteilt. Es ist also durchaus die Option vorhanden, im Falle eines Falles einen Lügendetektor einzusetzen.