Meines Wissens ist das kein Antrag, sondern eine Anzeige. Du hast sie abgeschickt, sie ist zugegangen (der Briefkasten reicht), somit ist für Dich alles erledigt. Du brauchst keinen Segensspruch von der Behörde fürs Anfangen.

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Das ist kompliziert. Zwischen Privatleuten gilt beim Versendungskauf, wenn nichts anderes vereinbart ist, dass der Käufer das Transportrisiko trägt. Der Verkäufer ist also aus der Haftung raus (wenn er tatsächlich nur privat handelt; bei Unternehmen sieht das anders aus!)

Allerdings muss der Verkäufer Dir seine Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen (also DHL) abtreten. Mit der Abtretung kannst Du dann Deinen Schaden bei DHL einreichen. Allerdings haftet DHL für Pakete auch nur bis 500 €.

Genaueres siehe Wikipedia unter dem Stichwort "Drittschadensliquidation".

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Die richtige Schreibweise ist diese:

إن شاء الله

Transkriptionen in die lateinische Schrift hängen davon ab, in welche Sprache man transkribiert. Das oben ist eigentlich, wenn das für Deutsch macht, alles falsch.

In deutschen Texten nimmt man (die Querstriche drüber kann man auch weglassen):

in schā' Allāh

Verwendet man das in englischsprachigem Text, dann:

insha'Allah

Das ' steht übrigens für eine kurze Sprechpause/Knacklaut, ähnlich wie bei See'elefant, und das h am Ende wird ausgesprochen.

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Der Bewegungsablauf ist zu Beginn noch ungewohnt und da sind einige Muskeln dabei, die bislang wenig benutzt worden. Das sollte sich geben. Eventuell spielt auch die Form oder Größe des Schuhs eine Rolle.

Versuche, sauberer zu fahren, mach erst mal mehr auf Grundkondition und laufe langsamer. Der Rest kommt.

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Falls man mit dem Teil auf der öffentlichen Straße (dazu gehören auch Radwege, Gehwege, im Regelfall auch noch der Supermarktparkplatz) erwischt wird, darf man einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtvericherungsgesetz entgegen sehen.

Man kann mit ca. einem Monatsgehalt Strafe rechnen, 3 Punkte bei Flensburg, gegebenenfalls Probezeitmaßnahmen, und wenn man gerade den Führerschein machen möchte, kann man die Prüfung erst nach Abschluss des Verfahrens ablegen.

Also: Finger weg von dem Ding, es sei denn, man hat ein eigenes Gelände, auf dem man damit fahren möchte.

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Ich habe das ein bisschen im Netz recherchiert, weil ich die Frage selber spannend fand. Kurz: Delfine brauchen wenig Wasser, dieses kommt aus dem Futter oder über die Fettverbrennung. Über die Nieren kann mit dem Urin Salz ausgeschieden werden, allerdings in einer geringeren Konzentration als im Meerwasser. Es ist schwierig, Trinkverhalten bei Delfinen zu erforschen, aber bislang deutet alles darauf hin, dass wilde Delfine nicht oder nur wenig trinken. Bei Delfinen in Gefangenschaft gibt man gerne Trinkwasser per Schlauch zum Trinken, wenn sie entsprechende Stoffwechselprobleme haben.

Hier habe ich einen Überblicksartikel gefunden, auch über andere Meeressäuger:

https://jeb.biologists.org/content/jexbio/204/11/1831.full.pdf?download=true

Wenn Du selber suchen willst, mit den Stichworten "osmoregulation marine mammals" kommst Du auf Englisch weiter.

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Ein Inhaltsirrtum nach Satz 1 liegt vor, wenn der Erklärende dem Inhalt seiner gewollten Erklärung eine andere Bedeutung bemisst, als dies objektiv der Fall ist.

Nun schreibst Du nichts über den Tatbestand, aber anscheinend war gerade das nicht der Fall, sondern lediglich über die Verwendbarkeit des Akkus.

Ein Erklärungsirrtum nach Satz 1 liegt vor, wenn die objektive und subjektive Erklärung auseinander fallen. Offenbar war auch das nicht der Fall.

Somit ist die Willenserklärung nicht nach (1) anfechtbar.

Eventuell wäre noch zu prüfen, ob er als Bote oder Vertreter gehandelt hat.

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Eher ein Nagelpilz. Schau mal beim Hautarzt vorbei.

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Wahrscheinlich nicht, aber ruf doch die Giftnotrufzentrale an.

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzentralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html

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