Rauchen ist im Islam streng verboten.
Siehe Sure 5, Vers 29: „Und tötet euch nicht selber.“
Gemäß den islamischen Texten steht es dem Einzelnen nicht frei, sich Schaden zuzufügen bzw. seinen Körper über das Maß zu belasten. Der Gesandte Gottes hat gesagt: „Der Mensch wird am jüngsten Tag erst dann entlassen, wenn er nach vier Sachen gefragt wurde, unter anderem auch nach seinem Körper und wie er ihm Schaden zugefügt hat. In einem Hadith heißt es, man solle fünf Sachen nützen, bevor fünf Sachen eintreten, unter anderem: „deine Gesundheit vor deiner Krankheit“. Der Islam hat seinen Anhängern nur einige Eingrenzungen und Verbote vermittelt. Denn ursprünglich ist bei den Dingen für alles eine Erlaubnis vorgesehen. Gott sagt in Sure 2:29: „Er ist es, Der alles für euch erschuf, was auf Erden ist.“ Sure 45:13: „Und Er hat das für euch dienstbar gemacht, was in den Himmeln und auf Erden ist; alles ist von Ihm“.
Siehe auch Scheich Adnan Ibrahim und seine eine Fatwa zum Thema Rauchen.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Alkohol. Das Verbot des Alkoholkonsums erfolgte stufenweise, vom mekkanischen Vers 16:67 bis zum spätmedinensischen Vers 5:90. Auch hier Stichwort Abrogation. Vier Koranverse befassen sich explizit mit dem Alkoholkonsum bzw. -verbot:
„Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke (zu trinken), woraus ihr euch einen Rauschtrank macht, und (außerdem) schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand haben.“ – 16:67 „Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. Sag: Den Überschuss (von dem, was ihr besitzt)! So macht Gott euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr nachdenken.“ – 2:219 „ Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt!“ – 4:43 „Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergeben.“ – 5:90 Ein strenges Alkoholverbot hat sich in der islamischen Welt jedoch nie durchsetzen lassen. Das koranische Verbot wurde mit dem Hinweis umgangen, dass Alkoholika aus Stutenmilch, Datteln und Korn damit nicht erfasst seien