Dazu gab es letztes Jahr ein Urteil des BGH, das besagt man müsse die Möglichkeit haben die Ware zu testen als würde man in den Laden gehen. Das der Händler das Produkt dann unter Umständen nicht mehr verkauft werden kann sei das persönliche Risiko des Verkäufers.

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Ja, der Postbote muss zu dir nach oben kommen, da der Absender für die Lieferung bis zur Wohnungstüre zahlt. Wenn dein Postbote das nicht will solltest du bei der Hotline anrufen und dich beschweren. Und ja, die Antwort ist zu 100% richtig, hab Verwandschaft bei der Post.

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Das ist ausser für die Geschmacksnerven vollkommen ungefährlich!

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