Ich habe bei Kleinanzeigen wohl schon alle Varianten durchgespielt. Zunächst mal: Ich bin nie betrogen worden.

Ansonsten denke ich genauso, wie ich es schon in einer anderen Antwort sah: Der Verkäufer sagt schon, wie er es möchte. Wer kein PayPal hat, kann es nicht nutzen. PayPal für Freunde ist etwas günstiger aber auch riskanter - hab das einige Male gemacht und wurde nie enttäuscht. PayPal für W&D kostet mehr, sichert mich aber gegen Betrüger einigermaßen ab. Zudem gibt es nun auch die Kleinanzeigen-Kaufabwicklung; sehr sicher, und ein wenig umständlich aber für diejenigen, die Angst vor Betrug haben, genau das Richtige. Dazu braucht man auch nicht unbedingt PayPal… Bei echt teuren Sachen sollte man aber immer die Ware selber abholen. Ich meine hier keine Tshirts oder Seitenständer fürs Moped; ich spreche von teurem Schmuck oder Schweizer Uhren etc. Da fährt man besser hin, und lässt sich das Teil z.B. bei einem Juwelier vor Ort übergeben, der dann auch die Echtheit des Teiles bestätigt.

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Zunächst einmal: Das Finanzamt möchte prinzipiell alles wissen.. und die wissen auch sehr viel.

Meiner Ansicht nach muss so eine Immobilie nur angegeben werden, wenn sich daraus eine Steuerpflicht in Deutschland ergibt. Aaaaber…

Beim Vererben könnte dies etwas an der Erbschaftsteuer ändern. Daher besser angeben.

Auch wichtig ist, ob die verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder im Ausland hatte. Dies bestimmt normalerweise, wo Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Du solltest das besser von einem Steuerberater oder Anwalt, der sich mit so etwas auskennt, prüfen lassen.

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Hallo.
Wie Du das beschreibst, liegt die Schuld an dem Unfall vermutlich bei Dir. Das heißt, daß Deine Haftpflichtversicherung auf alle Fälle den Schaden Deines Unfallgegners bezahlt.

Ob Dein eigener Schaden am Fahrzeug bezahlt wird, hängt davon ab, ob Du zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Vollkaskoversicherung hast. Wenn nicht, dann wirst Du Deinen Schaden selber richten müssen.
Hast Du eine Vollkaskoversicherung, kann diese Deinen Schaden bezahlen.

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Freunde, so etwas berechnet man mit Winkelfunktionen. Der Dreisatz funktioniert da nicht so recht, weil der Zusammenhang nicht linear ist. Ich hoffe, ich habe die Frage nicht falsch verstanden. Ich spreche jetzt von der Umrechnung von Winkelgrad in % Steigung. Wenn was anderes gemeint war (z.B. die Größe von Tortenstücken) dann bitte ich um Vergebung.
Zur Erläuterung: 15% Steigung bedeutet, daß die Straße auf 100 Metern 15 Meter in die Höhe geht. Bei 45 Grad bedeutet das, daß wir auf 100 Meter nun 100 Meter in die Höhe gehen… das ist sehr steil :-) - und entspricht einer Steigung von 100%. 90 Grad Steigung bedeuten nun, daß man senkrecht nach oben geht, ohne sich dabei in der Horizontalen zu bewegen. 110 Grad würden nun bedeuten, daß wir uns RÜCKWÄRTS bewegen - unser Fahrzeug würde also auf dem Kopf stehen. Den kleinsten Winkel zur Horizontalen berechnet man nun nun aus 90 Grad - (110-90) Grad = 70 Grad. Nun geht es in die Trigonometrie. Tangens A = Gegenkathete / Ankathete, in unserem Fall Prozentwert/100. Der Prozentwert ist dann der Wert der Gegenkathete = Tan (70) * 100 = 275.

Im Straßenverkehr würde dies bedeuten, daß unser 🚗 auf dem Kopf stehend gegen die Fahrtrichtung 100 Meter horizontal und 275 Meter in die Höhe zurücklegt. Dies heißt aber auch, daß Winkel größer oder gleich 90 Grad recht unsinnig sind; in der praktischen Anwendung ist die Grenze wohl bei 100% = 45 Grad zu sehen.

Nun zur Formel. A ist der Steigungswinkel < 90 Grad -> ggf. wie oben gezeigt auf einen positiven Winkel unter 90 Grad umrechnen, P ist unsere Prozentzahl.

Die Formel lautet dann Tan(A) = P/100; daraus leitet sich ab: A= arcTan P/100, P= Tan(A)x100

zum Verifizieren: A= 45 Grad -> P=Tan(45 Grad) x 100 = 1x100 = 100 -> ok

Viel Spaß beim Nachrechnen, ich hoffe, ich habe keinen Fehler in meiner Herleitung ;-)

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