Steuererklärung: muss ich eine vererbte Auslandsimmobilie irgendwo erklären?


21.07.2024, 15:56

Die Einkommensteuererklärung ist für mich. Keine Einkünfte aus den Immobilien. Ich werde schon die Immobilie in Deutschland anmelden, frage mich aber, ob in der Steuererklärung irgendwelcher Hinweis drauf gemacht werden muss von mir.

2 Antworten

Du meinst eine geerbte? Oder geht's um die Steuererklärung für einen verstorben?

Um Erbschaftssteuer geht's hier nicht? Du bist bei der Einkommensteuer?

Wie wird die Immobilie genutzt? Hast du da mieteinkünfte? Die wären, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, auch steuerbar, da als unbeschränkt das welteinkommensprinzip gilt. Angegeben werden muss die dann auf jeden fall. Je nach dem wo die Immobilie liegt sind die Einkünfte aber ggf aufgrund eines doppelbesteurungsabkommens steuerfrei oder zumindest wird die ausländische Einkommensteuer die diese Einkünfte zahlst auf die deutsche angerechnet.

Details klärt du am besten mit einem Steuerberater

Zunächst einmal: Das Finanzamt möchte prinzipiell alles wissen.. und die wissen auch sehr viel.

Meiner Ansicht nach muss so eine Immobilie nur angegeben werden, wenn sich daraus eine Steuerpflicht in Deutschland ergibt. Aaaaber…

Beim Vererben könnte dies etwas an der Erbschaftsteuer ändern. Daher besser angeben.

Auch wichtig ist, ob die verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder im Ausland hatte. Dies bestimmt normalerweise, wo Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Du solltest das besser von einem Steuerberater oder Anwalt, der sich mit so etwas auskennt, prüfen lassen.