Hallo ich ging in die 9. Klasse (15 Jahre alt) eines Gymnasiums und wurde laut Zeugnis in die 10. Versetzt nun habe ich allerdings in den Sommerferien einen Brief der Schule erhalten in dem mir ein Schulverweis nach §53 Schulg ausgesprochen wurde.Der Grund dafür war meine hohe Fehlstunden Zahl und ,dass eine Stunden unentschuldigt waren ,wobei das Vorallem im ersten Schuljahr (da haben wir einigemale vergessen alles einzutragen) und in den letzten beiden Wochen nach der Zeugnis Konferenz der Fall war .
Meine Frage ist nun ,ob das nun tatsächlich bedeutet ,dass ich von der Schule fliege oder ,ob es mehr eine Androhung ist ,da ich ja einglich laut Zeugnis versetzt bin. Im Schulg. ist der Verweis §53 Schulg Abs. 3 Punkt 1 ja nur eine mögliche Ordnungsmaßnahme und als weitere steht da ,dass das entlassen von der Schule möglich ist(§53 Schulg Abs. 3 Punkt 5). Ich finde das ein wenig verwirrend und hoffe ,dass mir das hier jemand vielleicht ein wenig näher erläutern kann.