Dein Arbeitgeber möchte wahrscheinlich verhindern, dass der Unfall Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft wird. Die Entscheidung liegt tatsächlich bei dir, solltest du Arbeiten gehen bist du natürlich trotzdem Versichert.

Allerdings solltest du dir es trotzdem gut Überlegen es, da im Regelfall der Arzt ein Grund hat die AU auszustellen.

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Rückwirkend würde sich für dich nichts ändern, dies würde die BG und deine Krankenkasse unter einander klären. In Zukunft würde die Krankenkasse die Kosten tragen, würde für dich aber bedeuten das du Zuzahlungen zu Leisten hast und nur noch Krankengeld erhalten.

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Guten Tag,

wende dich zusätzlich an deine Berufsgenossenschaft und erläutere das Problem. Grundsätzlich übernimmt zwar die Krankenkasse die Auszahlung des Verletztengeldes aber nur im Auftrag der Berufsgenossenschaft. Das bedeutet bei Problem muss die BG sich einschalten und zur Klärung beitragen.

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Kommt es zu einem Arbeitsunfall bist du ganz normal über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Dein Arbeitgeber könnte aber unter Umständen Probleme mit der BG bekommen. Wie die genau aussehen wird von Fall zu Fall anders aussehen.

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Hallo,

die Widerspruchsfrist beginnt mach erhalten des Bescheides, da das Gutachten nur die Grundlage der Entscheidung des Uv-Trägers. Die Frist beträgt 1 Monat. Wichtig der Widerspruch muss von Ihnen Unterschrieben sein.

Ich empfehle bei Widerspruch diesen erst einmal fristwahrend einzulegen und um Akteneinsicht zu bitten zur Begründung des Widerspruches. Und dann ggfs. anwaltlich Beraten lassen.

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Es gibt die Möglichkeit der Feuerwehr ein Fahrzeug zu Spenden.

Du kannst der Gemeinde dies anbieten und die Entscheiden dann ob Sie die Spende annehmen, da Sie ja die Folgekosten tragen muss. Das Fahrzeug gehört dann der Feuerwehr und du darfst es dann nicht mehr Privat nutzen.

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Hallo,

um deine Frage kurz zu Beantworten ja gemäß § 35 StVO in Verbindung mit §38 StVO ist die Nutzung des Blauen Blinklicht und Einsatzhorn im Einsatzfall (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) geboten.

Die Rechtsprechung hat auch gezeigt, dass bei Unfällen mit Beteiligung von Einsatzfahrzeugen auf Einsatzfahrt, eine der entscheidenden Punkte ist war, dass Einsatzhorn rechtzeitig eingeschaltet um alle Verkehrsteilnehmer zu Warnen. Und die Verantwortung trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeuge alleine und ist auch derjenige der Entscheidet ob er mit Einsatzhorn oder ohne fährt.

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Das Thema der Sonderrechte im privat PKW ist ein sehr kritisches. Es ist nicht abschließend klar in welchem Rahmen diese jetzt wahrgenommen werden können. Es gibt auch viele Leute, die der Meinung, dass wir keine Sonderrechte haben.

Zu Beachten ist auch, dass es hier keine einheitliche Vorgehensweise gibt zum Teil, wird schon von Gemeinde zu Gemeinde das ganze andres Gehandhabt

Bei uns (in einer Stadt) vertritt, dass Amt die Ansicht, das wir im privat PKW keine Sonderrechte wahrnehmen dürfen, da ja eine Berufsfeuerwehr vorgeschaltet ist. Aber die Praxis hat gezeigt, dass im Falle eines Verstoßes geschaut wird in welchem Rahmen der Verstoß war und danach entschieden wird und ggf. von einer Strafe abgesehen.

Was ich aber zu dem Thema für mich als Grundsatz festgelegt habe ist folgendes:

Ob jetzt Sonderrechte oder nicht ich fahre immer so, dass ich mit dem Konsequenzen leben kann. D.h. ich fahre z.b. nie soviel schneller, dass es im Bereich eines Punktes oder Fahrverbotes ist. Und es gibt Bereiche, da muss man sich immer zusammen reißen. Hier als Beispiel Tagsüber vor einer Schule oder Kita wird sich an die Geschwindigkeit gehalten.

Und als Denkansatz für uns alle finde ich das was die HFUK Nord in einem Stichpunkt Sicherheit zum Thema Sonderrechte geschrieben hat.

https://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/service-und-downloads/download-praevention/stichpunkt-sicherheit/StiSi-Feuerwehrfahrzeuge-Sicherheit-bei-Einsatzfahrten.pdf

Ich zitiere:

Sonderrechte nach einer Alarmierung mit dem privaten KFZ in Anspruch zu nehmen, ist höchst riskant und sollte unterbleiben. Für andere Verkehrsteilnehmer ist nicht wahrnehmbar, dass sich Feuerwehrangehörige mit ihrem privaten KFZ im Einsatz befinden. Während Fahrzeuge der Feuerwehr durch die Sondersignalanlage und die markante Farbgestaltung auf einer Einsatzfahrt wahrzunehmen sind, trifft dies für private KFZ nicht zu.
Eine Kennzeichnung mit Dachaufsetzern, Schildern oder ähnlichen Dingen schafft keine Sicherheit, da nicht pauschal davon ausgegangen werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer die Situation richtig einschätzen. Im Gegenteil, es könnte sogar dazu führen, dass man sich in falscher Sicherheit wiegt und die besondere Sorgfalt außer Acht lässt.
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Moin, ja es muss gem. § 56 Abs. 1 SGB VII ein Stützrententatbestand geprüft werden, schicken Sie doch Ihren Rentenbescheid der BG wo Sie die MdE 10 haben zu Kenntnis oder wenn es die gleiche BG ist weisen Sie auf den anderen Fall hin.

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Bitte nicht. Bei der Verwendung von Sekundenkleber kann es zu einer Vergiftung kommen.

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LF 20 auf MAN Ziegeler Baujahr 2015

HLF10 auf Mercedes Ziegler Baujahr 2018

RW auf Unimog Wackenhut Baujahr 1989

GW KatS auf Unimog Baujahr 2016

ErkW auf Fiat Ducato Baujahr weiß ich nicht genau

GW G + Boot auf Sprinter Baujahr weiß ich nicht genau

MTW auf Vito Baujahr 2013

Alarmeirung über DME mit ungefähr 250 Alarmierungen im Jahr

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