Nach VFR (worunter Sportflugzeuge in den meisten Fällen durchgehen) ist über Land eine Mindestflughöhe von 150m (500ft), über stark besiedelten/bebauten Gebieten und großen Menschenansammlungen eine Mindestflughöhe von 300m (1000ft) vorgeschrieben. Und zwar ausgehend vom höchsten Hindernis im Umkreis von 150m (offenes Gelände) bzw. 600m bei letzteren.
Das nennt man "Mindestsicherheitshöhe".
Ausnahmen bestehen bei An- und Abflügen auf Flugplätze jeder Größenordnung, sowie (logischerweise) bei Außenlandungen, die aber nicht zum Tagesgeschäft gehören und somit nicht nach Lust und Laune getätigt werden.
In kontrollierten Lufträumen kann ein Fluglotse auch Anweisungen zur Bewegungslenkung geben, die diese Mindesthöhe unterschreiten. Das ist aber eher in Flugplatznähe üblich.
Mit spezieller Genehmigung darf die Mindestsicherheitshöhe unterschritten werden, die bekommt man allerdings nicht einfach so.
Hier findest du einen Link zur Mindestflughöhe unter Sichtflugregeln (VFR).
https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestflugh%C3%B6he
Verletzungen dieser Regeln kann man beim Luftfahrt Bundesamt oder bei der entsprechenden Behörde des Landes melden. Die werden dazu dann Untersuchungen einleiten.
Bei weiteren Fragen, einfach Fragen. ;-)