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es gibt kein Gesetz, was es verbietet, dass du das tun kannst. Das wird auch nicht der Ablehnungsgrund sein. ABER: Selbst wenn man stottern als Krankheit/Behinderung bescheinigt kriegen würde, wäre das doch ein größer Nachteil im Telefonmarketing und du würdest wahrscheinlich eine Absage wegen eines "anderen Grundes" erhalten