Fliegen tut die Drohne auch so, nur machst du dich in dem Moment strafbar. Registrieren muss sich jeder Betreiber, der ein UAS mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von UAS mit weniger als 250 g Höchstabflugmasse, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist.

Einen so genannten Drohnenführerschein brauchst du in dem Fall nicht da die Drohnen unter 250g ist, allerdings brauchst du zum registrieren eine Versicherung.

schau hier https://www.lba.de/DE/Drohnen_UAS/FAQ/Uebersicht_FAQ_node.html

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Ich würde die Polizei informieren da die meisten „Drohnen“ eine Kamera haben. Und alleine da die Drohne vor deinem Fenster geflogen ist, davon kannst du schon ausgehen, dass du beobachtet worden bist.

und das von dir beschriebene rote Licht, sind höchstwahrscheinlich Positions Lichter, um die Lage der Drohne erkennen zu können.

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