oder einfach mal bei blasted.de reinschauen

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Auch wenn die Hilfreichste Antwort bereits vergeben wurde, ohne dass diese Antwort viel Information enthält:

Artikel 6 (1) der VO (EG) sagt im Volltext "Die in Anhang III Teil A aufgeführten Stoffe dürfen Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden."

Damit ist hier eindeutig klargestellt, dass es ein Zusatz reinen Capsaicins verboten ist. capsaicinhaltige Lebensmittel sind von dieser Vorschrift nicht betroffen.

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Bei der thermischen Zersetzung von Kunststoffen, wie den Förmchen, enstehen Reaktionsprodukte, die wahrscheinlich um ein Vielfaches schädlicher sind als viele Pestizide, Antibiotika oder zweifelhafte Zusatzstoffe... Manche diese Reaktionsprodukte stehen auch im starken Verdacht, krebserregend zu sein. Da dies Stoffe bei Backofentemperatur oft Gase sind, und diese Gase im Backofen schlecht entweichen können, findet man diese Stoffe sehr wahrscheinlich auch im Kuchen wieder. Also lieber nicht essen und nächstes Mal ein ganzes Blech Kuchen machen ;-)

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Keine "Lebensmittelvergiftung" hat eine Inkubationszeit von 1,5-2.5 Stunden. Selbst Salmonellen (und die sind schon sehr schnell) brauchen minimal 6, in der Regel aber mindestens 12 Stunden wenn nicht sogar länger bis zum Ausbruch.

Mit dem Mc-Donalds-Besuch hats dann wohl aber weniger zu tun.

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Die Freimenge sind wenn dann 800 Zigarillos, denn die Freimenge für Zigaretten liegt bei 200 Stück pro Person.

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Wenn auf Sender "3" oder "4" kein Spielbild erscheint, mal einen manuellen Sendersuchlauf durchführen, wie das geht, müsste in der Anleitung deines Fernsehers stehen. Sonst an der Rückseite der NES-Konsole der Schalter "CH3/CH4" auf die andere Position umschalten und noch einmal der Sendersuchlauf betätigt werden.

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Also, die Beurteilung vieler zusammengesetzter Lebensmittel richtet sich nach der "Handelsüblichen Beschaffenheit" bzw. dem "Guten Handelsbrauch" -dieser ist für manche Produkte in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuch geregelt. Die Leitsätze sind erstmal generell nicht verpflichtend, da auch abweichende Produkte verkehrsfähig sein können, wenn die Abweichung ausreichend kenntlich gemacht ist. Ist in den Leitsätzen kein Handelsbrauch definiert, kann man auch immer noch "Standard-Rezepte" beispielsweise aus Lehrbüchern für Köche, Kochbüchern oder auch "Original"-Rezepte als Grundlage verwenden.

Für Bolognese gibts nicht wirklich rechtliche Grundlagen. Das heißt aber nicht, dass die nach § 3 (1) Nr. 6 LMKV in Verbindung mit § 8 LMKV notwendige sog. QUID-Kennzeichnung (QUID= Quantitative ingridients declaration = Mengenkennzeichnung von Zutaten) - zB als Prozentangabe entfällt.

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Die meisten Waffen sind ab Werk als Korrosionsschutz brüniert (http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BCnieren) das ist in der Regel günstiger, als zB verchromen oder andere Oberflächenbehandlungen.

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Bei tierischen Lebensmitteln sind es vor allem moralische Gründe - bessere Tierhaltung , besseres Futter etc.

Bei pflanzlichen Lebensmitteln bringt der Verzicht auf Pestizide Einbußen bei der Haltbarkeit mit sich.... zum Beispiel wurde bei Bio-Blumenkohl eine deutlich höhere Anzahl Schimmelsporen gefunden.

Ein größeres Problem ist, dass Täuschungen hier für den Verbraucher noch schwerer zu erkennen sind als bei "gewöhnlichen" Lebensmitteln (Stichwort "Etikettenschwindel")

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Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Frühling (Wirkung auf den Menschen):

"Mit der steigenden Lichtintensität werden insbesondere bei Naturvölkern vermehrt Serotonin und Dopamin ausgeschüttet. Diese sorgen für ein allgemein besseres Befinden und bewirken eine leichte Euphorie. Auch der Wunsch nach einem Partner ist bei den meisten Menschen im Frühling stärker, verursacht unter anderem durch vermehrte Hormonausschüttung. Dies ist wissenschaftlich allerdings nicht bewiesen. Vermutlich spielen auch optische Reize durch leichtere Kleidung eine Rolle"

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Ich würde in Richtung "Schlafphasenverlagerung" tendieren - wird als Therapie bei Depressionen eingesetzt und wirkt stmmungsaufhellend....

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Das "e" ist das sogenannte "EWG-Zeichen für Fertigpackungen".

Dieses darf nach § 21 der Fertigpackungsverordnung (FPackV) auf Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge aufgebracht werden, wenn die zutreffden Anforderungen der FPackV (zB Kennzeichnung der Füllmenge, Art und Weise der Füllmengenangabe, Schriftgröße, Füllmengenanforderungen etc.) erfüllt sind und die Nennfüllmenge nicht weniger als 5 Gramm oder Milliliter und nicht mehr als 10 Kilogramm oder Liter beträgt. Das EWG-Zeichen muß im gleichen Sichtfeld wie die Angabe der Nennfüllmenge liegen.

Das "Design" des EWG-Zeichens regelt Anlage 9 der FPackV.

Volltext der Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fertigpackv_1981/gesamt.pdf

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Das Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ersetzte 2005 das bis dahin gültige Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetzbuch (LMGB). Es ist die Nationale Übertragung der Verordnung (EG) 178/2002 ("Basis-Verordnung"), welche europaweit vergleichbare Standards zur Lebensmittelsicherheit schaffen soll.

Was du meinst, ist das Lebensmittelrecht. Dieses besteht aus einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnung, die auf den rechtlichen Grundlagen der VO (EG) 178/2002 und des LFGBs erlassen wurden.

Wichtig neben Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika sind auch die Futtermittel. Dies soll den Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen gewährleisten ("from farm to fork").

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Den Fettgehalt kann man relativ einfach bestimmen (Methode nach Soxleth) Ob ihr den Zuckergehalt (nach Potterat-Eschmann) bestimmen könnt, hängt von der Ausstattung eures Schullabors ab, genau wie die Bestimmung der Halbmikrobuttersäurezahl, anhand der der Milchanteil berechnet werden kann. Für den Eiweißgehalt nach Kjeldahl und die Bestimmung des Theobromingehaltes (zur Bestimmung des Kakaoanteils) mittels HPLC werden euch wohl definitiv die Mittel fehlen...

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Das noch in den Muskeln vorhandene ATP wird zu ADP umgesetzt, wenn es vollständig umgesetzt ist kommt es zur Leichenstarre, der pH-Wert sinkt... da passiert schon ne ganze Menge... deine Frage ist daher sehr unpräzise...

Hat mich übrigens nicht mal eine Minute Netzrecherche gekostet, diese Seite (http://de.wikipedia.org/wiki/Fleischreifung) zu finden...

...ich finde leider einfach garnichts darüber..

Netzrecherche solltest du dringend noch üben.

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