Es ist erstaunlich, wie sich manche Fragen hier zyklisch wiederholen:

http://www.gutefrage.net/frage/pizza-fuer-den-toaster

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Auch wenn du die hilfreichste Antwort schon vergeben hast, erschließt sich mir nicht der Sinn deiner Frage, da es faktisch falsch ist, dass der Mond die selbe Größe zu haben scheint, wie die Sonne. Schließlich "ändert" der Mond aufgrund der "Mondtäuschung" seine Größe und erscheint in der Nähe des Horizonts größer als im Zenit (vgl. Bilder)...

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Im Zweifel würde ich dir raten, im Möbelhaus anzurufen und direkt nachzufragen, ob Visa akzeptiert wird.

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Ich glaube nicht, dass man deine Frage objektiv beantworten kann. Zum einen müsstest du jemanden finden, der beide Studiengänge kennt, zB beide studiert hat.

Die Aussagekraft deren/dessen Antwort wäre dann aber aufgrund der Vorbildung, die im anderen Studiengang gewonnen wurde, wiederum nicht objektiv, da zumindest ja ein Teil des Stoffes schon bekannt ist (oder sein sollte ;-D) und der zweite Studiengang daher möglicherweise als einfacher empfunden wird.

Und Aussagen von Dozenten, die möglicherweise beides lehren sind... sagen wir mal mit vorsicht zu genießen...

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Ich würd mich an deiner Stelle mit der Begründung, dass du es nicht einsiehst, an Straftaten mitzuwirken, darum drücken. Straftaten können nämlich beim gewerbsmäßigen Verkauf (rechtlich tut ein Kuchenbasar dies) von Lebenmitteln durch Laien ziemlich schnell begangen werden, zB §9 ZZulV (http://www.gesetze-im-internet.de/zzulv_1998/__9.html) bietet sich da an...

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Zunächst einmal die Lebnsmittelrechtliche Definition des Mindesthalbarkeitsdatums (MHD): Das MHD gibt den vom Hersteller garantierten Zeitraum an, in dem ein Lebensmittel seine arteigenen EIgenschaften (sprich Geschmack, Konsistenz und eben vor allem gesundheitliche Unbedenlichkeit bei sachgemäßer Lagerung behält.

Als Faustformel (allerdings ohne Gewähr) für Überschreitungen des MHDs sollte man sich die Angabe genauer ansehen:

  1. Ist ein konkreter Tag (zB bei Milchprodukten) angegeben, kann man von einer tolerierbaren Überschreitung von 1-3 Tagen ausgehen, bei sensiblem Frischfleisch, zB Hackfleisch eher weniger.
  2. Bei Angaben, die sich auf das Ende eines Monats beziehen, kann man von tolerierbaren Überschreitung von 4-8 Wochen ausgehen.
  3. Bei Angaben, die sich auf das Ende eines Kalenderjahres beziehen, kann man von tolerierbaren Überschreitung von 3-6 Monaten ausgehen.

Manche Lebensmittel, zB Konservendosen oder Trockenprodukte wie Tütensuppen, besitzen zwas ein MHD, das dies lebensmittelrechtlich vorgeschrieben ist, hier kann man allerdings bei sachgemäßer Lagerung von einer nahezu unendlichen Haltbarkeit (zumindest, was 'Keime' betrifft) ausgegangen werden.

Das MHD wird je nach Lebensmittel tatsächlich bereits min. 1 Jahr vor der Markteinführung getestet. Es setzt sich zum einen aus Erfahrungen mit ähnlichen Produkten, zum Anderen aus Lagerversuchen im Zusammenschluß mit umfangreichen Tests zusammen. So werden die Produkte zB regelmäßig von speziell geschulten Personen verkostet, sowie die Keimbelastung regelmäßig ermittelt. Aus diesen und anderen Test lässt sich dann das MHD ziemlich genau bestimmen.

Was deine Frage betrifft, ein ganz klares JA

(eigenes Zitat, Mindestens haltbar bis Ende :, verändert ;-D)

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