Die Polizei darf im Rahmen der Notwehr (sich selber schützend) und der Nothilfe (andere schützen) einen Angreifer erschießen, WENN keine anderen geeigneten Mittel genutzt werden können, um den unmittelbar bevorstehenden Schaden abzuwehren.
Dabei ist es GANZ EGAL, wie alt der Täter ist! Selbst ein Strafmündiges Kind dürfte aus diesem Grund erschossen werden.
Meist finden sich aber alternativen wie Reizgas/Pfefferspray oder, wenn es keine Schusswaffe ist, im Nahkampf trainierte Beamte die das Kind/den Jugendlichen entwaffnen können.
Wenn das aber nicht möglich ist, ist ein Schuss, der ggf. tödlich endet, erlaubt und dann auch straffrei.
(Achtung: Alles sehr vereinfacht dargestellt, im Kern aber korrekt).