![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Würde ich sein lassen. Die RAF ist zwar nicht verboten, aber unbestreitbar eine terroristische Vereinigung gewesen und das Tragen ihrer Symbole könnte gleich zwei Tatbestände nach §140 StGB und §86a StGB erfüllen.
Edit:
Das Symbol der RAF, der fünfzackige Stern mit Maschinenpistole, ist ohne weiteren Bezug zur RAF (Schriftzüge, Bezug zu den Mitglieder usw.) selbst nicht verboten, kann aber dennoch allgemein für Ärger sorgen.
ALLERDINGS kann die Verwendung des Symbols MIT Bezug auf die RAF nach den oben genannten Paragraphen wohl durchaus zu Problemen führen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Straftatbestand-bei-Verwendung-des-RAF-Symbols--f21768.html