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Also ich vermute nicht, dass die Gefahr, erwischt zu werden, besonders hoch ist. Die Behörden können sicherlich nicht (zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit) im Radius von mehreren Kilometern mehrere zehntausend Wohnungen nach dem Verursacher der Funkstörung durchsuchen. Da müsste der Störenfried dann schon rund um die Uhr auf die Sendetaste drücken, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und wenn der Verursacher beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohnungen wohnt, dann wissen die Behörden auch nicht, in welcher genauen Wohnung denn jetzt der Verursacher sitzt. Und da das Ganze, wie du bereits schriebst, keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, haben die Behörden (Polizei usw.) keinen Zutritt zur Wohnung des Verursachers, denn um in die Wohnung rein zu kommen braucht die Polizei einen richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss wiederum gibt es nur bei Verdacht auf Straftaten, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Kurzum: Aus meiner Sicht ist das Risiko, bei der unerlaubten Verwendung von Amateurfunkgeräten erwischt zu werden, verschwindend gering, und selbst wenn die Behörden das Haus ausfindig machen sollten, in dem der Störer wohnt, haben sie noch lange keinen Zutritt zum betreffenden Haus bzw. Wohnung.