Also ich vermute nicht, dass die Gefahr, erwischt zu werden, besonders hoch ist. Die Behörden können sicherlich nicht (zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit) im Radius von mehreren Kilometern mehrere zehntausend Wohnungen nach dem Verursacher der Funkstörung durchsuchen. Da müsste der Störenfried dann schon rund um die Uhr auf die Sendetaste drücken, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und wenn der Verursacher beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohnungen wohnt, dann wissen die Behörden auch nicht, in welcher genauen Wohnung denn jetzt der Verursacher sitzt. Und da das Ganze, wie du bereits schriebst, keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, haben die Behörden (Polizei usw.) keinen Zutritt zur Wohnung des Verursachers, denn um in die Wohnung rein zu kommen braucht die Polizei einen richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss wiederum gibt es nur bei Verdacht auf Straftaten, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Kurzum: Aus meiner Sicht ist das Risiko, bei der unerlaubten Verwendung von Amateurfunkgeräten erwischt zu werden, verschwindend gering, und selbst wenn die Behörden das Haus ausfindig machen sollten, in dem der Störer wohnt, haben sie noch lange keinen Zutritt zum betreffenden Haus bzw. Wohnung.

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Ich denke nicht, dass die Gefahr, erwischt zu werden, besonders hoch ist. Die Behörden können sicherlich nicht (zumindest nicht innerhalb kurzer Zeit) im Radius von mehreren Kilometern mehrere zehntausend Wohnungen nach dem Verursacher der Funkstörung durchsuchen. Da müsste der Störenfried dann schon rund um die Uhr auf die Sendetaste drücken, um die Behörden auf den Plan zu rufen. Und wenn der Verursacher beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit 50 Wohnungen wohnt, dann wissen die Behörden auch nicht, in welcher genauen Wohnung denn jetzt der Verursacher sitzt. Und da das Ganze, wie du bereits schriebst, keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, haben die Behörden (Polizei usw.) keinen Zutritt zur Wohnung des Verursachers, denn um in die Wohnung rein zu kommen braucht die Polizei einen richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Diesen Durchsuchungsbeschluss wiederum gibt es nur bei Verdacht auf Straftaten, aber nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Kurzum: Aus meiner Sicht ist das Risiko, bei der unerlaubten Verwendung von Amateurfunkgeräten erwischt zu werden, verschwindend gering, und selbst wenn die Behörden das Haus ausfindig machen sollten, in dem der Störer wohnt, haben sie noch lange keinen Zutritt zum betreffenden Haus bzw. Wohnung.

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Hast du die Ware bei einem gewerblichen Verkäufer (einer Firma) bestellt? Wenn ja, dann trägt der Verkäufer das Versandrisiko, solange bis du das Paket in den Händen hältst. Wenn es aus deinem Briefkasten entwedet worden sein sollte, ist das dann die Sache des Verkäufers.

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Das ist doch eigentlich nicht dein Problem, sondern das von H&M. H&M ist ein gewerblicher Verkäufer, und dieser trägt immer das Versandrisiko, solange, bis du dein Paket in den Händen hältst. Ich würde bei H&M reklamieren und Frist setzen und wenn dann immer noch nichts geliefert wird, nicht zahlen bzw. Lastschrift von der Bank zurückbuchen lassen.

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Wenn du dieses Abo nicht bewusst abgeschlossen hast, d. h. wenn es automatisch abgeschlossen wurde, musst du nichts dafür zahlen, weil kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Nur wenn du auf einen Button wie " Jetzt kaufen" oder so ähnlich klickst und daneben der Preis deutich angegeben ist, hättest du einen gültigen Vertrag abgeschlossen.

Sollte Paypal dennoch Geld für ein Abo von deinem Konto abbuchen, obwohl du kein Abo abgeschlossen hast, kannst du das Geld bei deiner Bank innerhalb von acht Wochen auf dein Konto zurückbuchen lassen. Das ist kostenlos und geht, weil Paypal-Zahlungen Lastschriften sind.

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@ fizue: Nein, das stimmt nicht. Das Zusenden von unbestellter Ware ist nach aktueller Rechtsprechung verboten! hst46 kann mit den unaufgefordert zugestellten Heften machen, was er will: Lesen, verschenken, entsorgen. Weder muss er sie zurücksenden noch aufbewahren. Der Verlag hat keinen Anspruch auf jedwede Zahlungen. Es ist ja kein Vertrag zustandegekommen, da er nichts bestellt hat. Zu einem Vertragsabschluss gehören immer zwei Seiten! Das mit dem Einkaufswagen im Supermarkt stimmt übrigens auch nicht: Auch hier schließt du den Vertrag erst mit dem Bezahlen ab, nicht schon, wenn du die Sachen in den Einkaufswagen legst. Du kannst den beladenen Einkaufswagen jederzeit stehen lassen und den Laden verlassen. Strafbar machen würdest du dich nur, wenn du nicht bezahlte Ware mit aus dem Laden nehmen würdest.

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Die der Luft entzogene Feuchtigkeit landet zunächst im Wasserbehälter. Wenn in diesem ein bestimmter Wasserstand überschritten ist, wird das Wasser in Form von Wasserdampf über den Abluftschlauch wieder abgegeben.

Also den Wasserbehälter regelmäßig leeren oder den Ablauf des Wasserbehälters geöffnet lassen und ein Gefäß (Eimer, Schüssel, etc.) darunter stellen und dieses regelmäßig leeren.

Die Klimaanlage wird im Entfeuchtungsmodus (nahezu) genauso viel Strom verbrauchen wie im Kühlmodus. Entfeuchten ohne Kühlleistung geht nicht, weil ja die Luft dadurch entfeuchtet wird, dass die Luftfeuchte auf den kalten Kühlrippen im Inneren der Klimaanlage kondensiert. Auch im Entfeuchtungsmodus wird die Raumluft über die kalten Kühlrippen geblasen und dadurch abgekühlt. Jedoch vermindert sich die Raumtemperatur ohne Abluftschlauch nicht, weil die warme Abluft der Klimaanlage ohne Abluftschlauch im Raum verbleibt.

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