Auf dem Fußgänger weg gehen!

Hallo,

Ich habe folgende frage und zwar... Wohne ich hier an einer stark befahrenen Straße in einem kleinen Nest... leider gibt es hier eine Ecke die nur auf einer Seite einen Fußgänger weg hat, was ja nicht schlimm wäre wenn dort das angrenzende Grundstück nicht wäre mit Hund ... Es ist in wie folgt so dieser Hund liegt permanent draußen was ja nicht schlimm ist... aber so bald man an diesem Grundstück vorbei geht und ich halte mittlerweile schon Abstand zu diesem Zaun dann springt ein Hund permanent hoch und bellt alles über... Ich habe mich jetzt schon mehrmals wie andere Leute auch tierisch erschrocken und habe auch versucht mit den Besitzern zu reden...

Lediglich bekommt man dort nur die Antwort bzw. Aussage... Ihr müsst ihr ja nicht lag gehen dann springt der Hund auch nicht den Zaun hoch und Bellt alles an und dieser Hund macht auch einen Aggressiven Eindruck...

Meine Frage ist lediglich der Bürgersteig gehört ja nicht zum Grundstück sehe ich das richtig!? oder ist es tatsächlich so das dieser dazu gehört denn die Besitzer lassen dieses ja zu und halten den Hund dementsprechend nicht zurück...

Zum anderen konnte ich mal beobachten wie sie mit dem Hund spazieren gegangen sind dann lief einer von denen vorweg und dieser Hund Unangeleint sprintet hinterher und zwickt zu ... das ist ja nun auch nicht das erste mal gewesen und ein wenig bedenken habe ich persönlich dabei schon denn dagegen wird ja nichts unternommen...

Hund, Recht, Gehweg
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.