mal ganz blöd gesagt: wenn der Haumeister einen Schlüssel hatte, kann man dann beweisen, dass es dein Sohn war? Könnte ja auch der Hausmeister, oder eine andere Person, die vielleicht auch noch den Schlüssel hat (wenns eine Perosn gibt, kanns ja auch zwei geben), die Pflanzen da hingestellt haben. Und die Frage nach Durchsuchungsbefehl/Gefahr in Verzug ist wichtig, da in Deutschland widerrechltich erworbene Beweise nicht genutzt werden dürfen (soweit ich weiß). Das wäre der Fall, wenn die Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl/ Gefahr in Verzug (was bei 5 10-15 cm großen Hanfpflanzen nicht der Fall sein sollte) die Wohnung betreten hätten. Bei einer HD hat man (meine ich mich zu erinnern) das Recht, einen Zeugen hinzuzuziehen, den man selbst bennen kann. Das war ja auch nicht der Fall. Bei youtube gibts zum Thema HD einige Videos von einem bekannten Anwalt. Das Thema ist zwar eher EDV, aber HD ist HD. Wichtig: Erstmal einen Anwalt suchen, und nichts zugeben.
Große Unterschiede bei der Rechtssprechugn gibts von Bundesland zu Bundesland; Bayern z.b. ist relativ streng.
Kopf nicht in den Sand stecken, wird schon!