Meine beiden Pelznasen heißen Shiva und Foggy.

Von Kindheitstagen an hatte ich immer Kaninchen- mal zwei, mal mehrere. Sie alle hießen :

Nink, Jacques, Mika, Neo -genannt Oeni (rückwärts und verniedlicht), Lisl, Bolle, Gisele, James Henry I., Braveheart, Harvey, Caramello, Toni und Loki.

Werde alle nie vergessen !

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Du stehst dem Arbeitsmarkt aufgrund Ortsabwesenheit nicht zur Verfügung und bekommst somit kein ALG I. Naiv zu denken,es zu verheimlichen würde einen Unterschied machen. Glaub mir, es kommt raus. Und dann hast Du neben der Alg-Rückzahlung auch noch ein schönes Bußgeld obendrauf.

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Für die Feststellung des Anspruchs und die Bemessung ist die Arbeitsbescheinigung der letzten Firma ausreichend. Eventuell kannst Du einen längeren Anspruch erwerben indem Du auch die andere Bescheinigung einreichst. Je nachdem wie alt Du auch bist.

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Die Arbeitsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und nicht vom Arbeitnehmer selbst!

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Du kannst Dich jederzeit arbeitsuchend melden. Egal ob und wie lange man schon Arbeit hat. Viel Erfolg !

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Die Arbeitsagentur zählt definitv immer nur die kostengünstigste Variante und das wird nicht der Flug sein. Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch müssen übrigens immer vorher beantragt werden.

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Das ist überhaupt nicht übertrieben und wird oft angewandt in Vorstellungsgesprächen. Es ist ja quasi ein erstes Kennenlernen und so kannst Du zeigen wie Du bist. Du erzählst z.B.von Deinen Hobbies und Interessen, Stärken,Schwächen...da kommt schon einiges zusammen was man erzählen kann. Viel Erfolg!

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ALG I bekommst Du nur,wenn Du Dein Nebengewerbe weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübst. Der Freibetrag beläuft sich auf monatlich 165€; alles darüber hinaus wird angerechnet auf das ALG I. Der Freibetrag kann sich erhöhen wenn Du Dein Nebengewerbe bereits mind.12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate vor Entstehung des ALG I Ansprüche neben Deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hast (privilegiertes Nebeneinkommen nach Paragraph 155 Abs.2 SGB III).

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Ärztliche Bescheinigung um Sperrzeit beim Arbeitsamt zu umgehen?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich arbeite seit 1,5 Jahren in einem neuen Job und merke dass ich schon seit einem Jahr unglücklich bin. Ich dachte es kommt eine Besserung wenn mir die Arbeit mit der Zeit leichter fällt, aber das ist nicht der Fall. Das hat mich soweit getrieben, dass ich immer weniger Arbeit geschafft habe und mich irgendwann so gestresst fühlte, dass mir alles auf den Kopf fiel. Ich war bei meinem Hausarzt und sagte ihm, dass ich das Gefühl habe Depressiv zu werden. Das hat sich bei mir in Form von extremen Schlafmangel, leichte Reizbarkeit und allgemein keine Kraft für irgendwas neben zw. nach der Arbeit geäußert. Ich wusste ich will nicht mehr zur Arbeit, aber ich wusste nicht was es für Alternativen für mich gibt, da ich nicht weiß welche Arbeit mir noch Spaß machen könnte. Mein Arzt hat mich für 1,5 Wochen krank geschrieben und meinte ich solle die Zeit zum Bewerben nutzen. Jedoch wusste ich die ganze zeit über immer noch nicht wohin mit mir. Ich habe die freie Zeit genutzt um zu Hause mehr aufzuräumen weil vieles zu kurz kam, ich konnte wieder etwas mehr Sport machen, ich war viel draußen spazieren und ich merke dass es mir extrem gut tat. Jetzt muss ich in ein paar Tagen wieder zur Arbeit, da meine Krankschreibung ausläuft und ich weiß jetzt schon dass es mich wieder runterziehen wird. Ich will da keinen weiteren Tag arbeiten müssen. Ich will am liebsten noch diesen Monat die Kündigung einreichen, was ich wohl auch tun werde. Mein Problem ist nur, dass ich gerne das Arbeitslosengeld mitnehmen würde, für die Zeit in der ich mich endlich für eine Richtung entscheiden kann. Wenn ich Kündige muss ich noch 3 Monate Kündigungsfrist aushalten (was ich eigentlich auch schon nicht mehr möchte) und zudem bekomme ich eine Sperrzeit von 3 Monaten beim Arbeitsamt... deshalb kam für mich ein Aufhebungsvertrag in Frage, jedoch gibt es hier ebenfalls eine Sperrzeit. Ich habe aber eben gelesen dass ein Arzt eine Bescheinigung ausstellen kann, in der die psychische Belastung bestätigt wird und die Sperrzeit beim Arbeitsamt umgangen werden kann. Habt ihr vielleicht damit Erfahrung? Ich habe das Gefühl mein Hausarzt hat die Belastung bei mir nicht für voll genommen und ich weiß auch nicht ob man nach 1,5 Wochen krankschreibung von einer Depression oder Ähnlichen reden kann. Vielleicht habt ihr ja Tipps was ich machen kann, um möglichst aus der Arbeit rauszukommen ohne noch Arbeiten zu müssen und nicht ohne Job und Geld da stehen zu müssen.

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Der Arzt muss schriftlich bestätigen,dass er Dir aus gesundheitlicher Sicht zur Kündigung geraten hat und zwar vor der tatsächlichen Kündigung. Dann gibt es keine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur.

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Wenn diese Frage mit ja beantwortet wird stellt man sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Wenn man nein antwortet eben nicht. Dann hat man aber auch keinen Anspruch auf ALG I.

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Da frag doch am besten mal den Tierarzt.

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Hast Du damals einen ALG 1 Antrag gestellt und dieser wurde wegen fehlender Unterlagen versagt?

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