Die Deutschen haben ihre Kriegsgefangenen einfach ermordet oder zu Arbeit versklavt.
Sie haben die Gefangenen verhungern lassen, erschossen, oder in KZ und Zwangsarbeitslagern zur Arbeit gezwungen.
Laut Völkerrecht ist das nicht erlaubt. Kriegsgefangene dürfen nicht erschossen werden, nachdem sie entwaffnet sind, und sie müssen ernährt und menschenwürdig versorgt werden.