Hallo! Du bekommst immer (auch beim Kauf am Schalter) zuerst eine vorläufige Bahncard, bis dass die endgültige Bahncard fertig gestellt ist. Die wird Dir mit der Post zugeschickt. Die Bahncard solltest Du erst kaufen, wenn Du sie das erste Mal benutzen willst. LG-Prudentia
Hallo! Dieser Name ist ein Klassiker und kann immer verwendet werden.
Zum Beispiel in Düsseldorf
Bachelorstudiengang Physik
Der Bachelorstudiengang Physik bietet in sechs Semestern eine breite allgemeine Übersicht über die experimentelle und theoretische Physik sowie Einblicke in weitere Fächer. Dies geht mit einer breiten methodischen Ausbildung einher, vom Experimentieren über numerische Methoden bis hin zu analytischen Fähigkeiten. Die fachliche und methodische Breite und die allgemeine Problemlösungskompetenz sind es, die Physiker auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt machen.
In Düsseldorf bieten wir einen modernen, gut vernetzten Studiengang mit hervorragendem Betreuungsverhältnis. Ab dem zweiten Studienjahr verschaffen wir Einblick in verschiedene moderne Forschungsgebiete mit der Möglichkeit, selbst dort mitzuarbeiten. Physik ist ein Einzelstudium, für besonders ambitionierte Studierende gibt es aber die Möglichkeit, parallel ein zweites Fach zu belegen, z.B. Mathematik oder Informatik. Der Bachelorabschluss befähigt dazu, in der Berufswelt erste Aufgaben in Forschung und Entwicklung zu übernehmen. Die meisten Absolventen schließen jedoch einen Masterstudiengang an.
http://www.physik.hhu.de/studium-physik-und-medizinische-physik/fuer-studieninteressierte/studium-physik/bachelorstudiengang.html
Die Wahrscheinlichkeit ist groß - also ja!
Hallo noniinon123!
Mepahla0 hat Dir schon die richtige Antwort gegeben. Ich möchte nur einige Ergänzungen schreiben:
Es gibt einen Unterschied zwischen dem echten Fachabitur (gleich fachgebundene Hochschulreife und dem auch im Volksmund genannten Fachabitur (gleich Fachhochschulreife). Mit der fachgebundenen Hochschulreife gibt es generell mehr Möglichkeiten als mit der Fachhochschulreife. Auch ist der Zugang mit dem echten Fachabitur zu den Universitäten möglich - aber eben nur fachgebunden. Alles ist damit auch nicht möglich.
Um mit einer vollen Fachhochschulreife an einer fachfremden FH zu studieren (also einen Fachbereichswechsel vornehmen) ist ein mindestens dreimonatiges gelenktes Praktikum an einer anerkannten Praktikumsstelle notwendig. Wenn Du mit Deinem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung z.B. soziale Arbeit studieren möchtest, musst Du vorher an einer entsprechenden Einrichtung das Praktikum ableisten.
Hallo! Du kannst sofort loslegen. Infos über die Dauer etc. liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Hallo Handballfan93!
Leben die Eltern getrennt? Deine Freundin dürfte dann Unterhaltsansprüche gegen Vater und Mutter haben. Zahlt die Mutter auch nichts? Warum verweigert der Vater die Zahlung?
Unterhaltsvorschuss vom Bafögamt steht ihr nicht zu.
Warum erhält sie nicht den vollen Bafögsatz? Falls es der Grund ist, dass ihr Vater Unterhalt zahlen muss, sollte sie sich direkt an das Bafögamt wenden und einen Antrag auf volles Bafög stellen, mit der Begründung, dass sie keinen Unterhalt erhält. Das sollte sie beweisen können. Das Amt leistet dann das volle Bafög und holt sich das Geld vom Vater zurück.
Ward ihr schon beim Sozialamt?
Prudentia
NC in Aachen zum WS 2013: 1,0 nach Abiturbestenquote
Das steht hier: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/WiSe2013_14/medizin_nc_ws13.pdf
http://www.duden.de/rechtschreibung/Numerus_clausus
Nimm den Kammerton A vom Telefon. Danach kannst Du Dich richten. Dann wie altermann gerade beschrieben hat. Ich kann mir die Arbeit sparen, alles nochmal zu schreiben.
Hallo SunDarling!
Die Alkoholkrankheit Deiner Mutter macht Deinem Vater auch zu schaffen. Er ist vermutlich co-abhängig. So was gibt es. Diese Belastung erklärt auch sein aggressives Verhalten. Dich zu schlagen, ist tatsächlich ein Ventil, ein Akt der Hilflosigkeit. Nun ist das alles eine Erklärung, aber dennoch keine Entschuldigung für seine Gewalt. Die ist zum einen nicht notwendig, nicht schön und dazu noch verboten.
Deine Mutter muss sich selber helfen; dabei kann Dein Vater nichts tun. Er wiederum kann nur sich selber helfen; dafür musst Du nicht herhalten und der Prellbock sein. Und was Dich betrifft: Auch Du kannst nur Dir selber helfen. Weder Deine Eltern noch Deine Schwestern können hier etwas für Dich tun. Jeder in Eurer Familie ist demnach für sich selbst zuständig, wenn es gilt, etwas zu ändern. Aber** Du kannst Dir zusätzliche Unterstützung an passender Stelle suchen.**
Mein Rat:
Wende Dich an folgende Personen oder Anlaufstellen:
Vertrauenslehrer, Nummer gegen Kummer, Kinderschutzbund, Familienberatungsstelle (z.B. AWO, Caritas, Diakonisches Werk, SKF etc.) und/oder das örtliche Jugendamt.
Wenn ich mich ans Jugendamt wende wird dann mein Vater eingesperrt oder komm ich in ein heim?
Dein Vater wird nicht eingesperrt und Du kommst auch nicht zwangsläufig in ein Heim, obwohl auch das manchmal eine (vorübergehende) Lösung sein kann, die u.U. besser für Dich wäre. Es gibt außerdem noch Pflegefamilien. Auch Verwandte wäre eine Alternative.
Aber erst mal ein Schritt nach dem anderen: Die Jugendamtsmitarbeiter machen sich zunächst ein Bild von Dir und Deiner Familie und bieten Hilfe an, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo Janiena!
Das wäre mir definitiv zu stressig. Ich denke, es ist für Dich und Deine Familie - inclusive der Kinder auch nur Stress pur. Den solltet Ihr Euch nicht antun.
Wäre ich in Deiner Situation, hätte ich das längst abgeändert.
Mein Rat:
Die Geburtstage der Kinder werden zu diesem Datum ausschließlich im engen Familienkreis gefeiert (Vater, Mutter, Kinder). Hier gibt es natürlich Geschenke. Aber wichtiger finde ich, dass das Geburtstagskind dann im Mittelpunkt stehen darf.
Die Kinder dürfen sich zusätzlich einen Tag im Jahr aussuchen, an dem sie ihren Kindergeburtstag feiern.
Die Verwandschaft darf zu den Geburtstagen der Kinder anrufen, Geburtstagskarten und Geschenke schicken und an den Kindergeburtstagen zum Helfen und/oder Kaffee trinken kommen.
Es reicht, an einem Tag Weihnachten zu feiern. Entweder kommen Oma und Opa zu Euch oder Ihr fahrt hin.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo Einfach1990!
Deine Idee finde ich gut. Es spricht überhaupt nichts dagegen. Ich habe auch einen Enkel und würde mich über Fotos freuen - egal, wer sie gemacht hat. Das hat mit Einschleimen nichts zu tun. Tipp: Packe die Fotos gleich in ein Album oder in einem Bilderrahmen zum Aufhängen.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo Franz577!
Huch, ist das so? Dann habe ich was verpasst. Aber nehmen wir mal den Ist-Zustand an!
Wer kann mir das etwas genauer erklären?
Das ist eben eine beschlossene Angelegenheit der jetzigen ReGIERung!
Da geht nicht immer alles logisch und gerecht zu. Diese zusätzlichen 2 Punkte sind ein jetziger Kompromiss der aktuellen Koalition.
Eine Erklärung über frühere Ungerechtigkeiten sollten Dir die Politiker dieser Zeit geben können. Obwohl: "können"? ... Na ja! Lassen wird das!
Und da man ja nun festgestellt hat, daß die bisherige Regelung nicht gerecht war, müßten die Mütter älterer Kinder dann doch auch noch rückwirkend den Differenzbetrag bekommen, der ihnen vorher verweigert war, oder?
Ich hätte nichts dagegen! (Deine Mutter sicher auch nicht!)
Aber da es sicher nicht nur mich und Deine Mutter betrifft, sondern noch und viele andere, ist das dem Staat einfach zu teuer.
Außerdem müssen noch viele andere Kompromisse geschlossen werden.
Geld reGIERT die Welt! :(
Dennoch schöne Grüße
Prudentia
Hallo richnexus4!
Gehört ein Berufskolleg zur Höheren Fachschule ?
In NRW ist es so:
Eine Höhere Fachschule ist mir nicht bekannt.
Eine Höhere Berufsfachschule gehört zum Berufskolleg.
Berufskolleg ist der Oberbegriff. Dazu gehören alle möglichen Schulen: Berufsgrundschule, Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule, berufliches Gymnasium.
Gruß
Prudentia
Bei mir würde der dann bei 1,3888888.. liegen. Habe ich damit in Köln genau so viele Chancen, wie einer mit 1,3111 oder sind meine Chancen geringer?
Hallo Ferdit!
Soweit ich nach dem neuesten Stand der Dinge informiert bin, gelten die auf dem Abiturzeugnis ausgewiesenen Durchschnittsnoten. Möglich und üblich ist bei Gleichstand aller Bewerber um den letzten zu vergebenen Studienplatz das Losverfahren.
Hauptkriterium 1,4 (Durchschnittsnote) & nachrangiges Kriterium: Dienst Nein.
Wenn das genau so an der Uni Köln beschrieben wird, dann ist es auch genau so. D.h. es zählt der Schnitt von 1,4 und nicht 1,39... oder 1,41... etc.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo ferdik590!
Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann sollte es keinen Grund geben, es nach Eurer Trennung als Paar aufzugeben; denn ich seid nach wie vor als Eltern gemeinschaftlich für Eure gemeinsamen Kinder verantwortlich. Warum streitet Ihr Euch denn darum?
In jedem Fall hast Du ein Umgangsrecht. Beides - Sorgerecht und Umgangsrecht - ist nicht abhängig von den zu zahlenden Unterhaltsleistungen. Deine Ex kann nicht sagen, Du darfst die Kinder nicht mehr sehen, weil Du keinen oder zu wenig Unterhalt zahlst. Sie kann auch die fehlenden Zahlungen nicht als Grund hernehmen, Dir das Sorgerecht zu entziehen. Hierfür gelten andere Kriterien, wie z.B. die Gefährung des Kindeswohls. Dennoch macht es natürlich immer einen guten Eindruck, wenn Du trotz finanziell schlechter Situation alles dransetzt, den Unterhalt ganz oder wenigstens teilweise zu bezahlen. Dazu bis Du übrigens auch verpflichtet.
Deine Ex hat nun offenbar den Unterhaltsvorschuss beantragt, weil Du bisher nichts gezahlt hast. Dieses Geld musst Du natürlich an das Jugendamt zurückzahlen, wenn Du ein entsprechendes Einkommen hast. Laufende Zahlungen gehen vor. Wenn Du jetzt in der Lage bist, wenigstens einen Teil des Unterhaltes zu zahlen, dann solltest Du das tun. Du kannst das Geld direkt an Deine Ex überweisen oder es über das Jugendamt weiterleiten lassen.
Woran scheitern denn die Zahlungen? Bist Du arbeitslos oder verdienst Du zu wenig. Auch wenn Du berufstätig bist und hier zu wenig verdienst, kannst Du zum Nebenjob verpflichtet werden, um Deiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo Blub2000!
Allgemein möchte ich Dir mitteilen, dass Du nicht immer alles, was in diesen Online-Tests zu lesen ist, für bare Münze nehmen musst. Auch die "Diagnosen" von Freunden solltest Du Dir nicht zu Herzen nehmen.
Damit Du beruhigt bist und Gewissheit erlangst, schlage ich Dir vor, zunächst einmal einen Kinder- und Jugendarzt oder einen Hausarzt aufzusuchen, um dort von Deiner Problematik zu berichten. Von dort kannst Du eine Überweisung zu einem Psychiater (für Kinder- und Jugendliche) erhalten. Wenn Du möchtest, kannst Du auch direkt dorthin gehen. Die Krankenkassenkarte genügt. Beim Psychiater wirst Du untersucht und ggf. zu einer Einrichtung weiter überwiesen, die den Test durchführt. Alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Die gilt auch gegenüber der Eltern von Jugendlichen.
Sollte sich Deine Vermutung tatsächlich bestätigen und muss deshalb eine entsprechende Therapie gemacht werden, dann wird Dich der Psychiater an einen Verhaltenstherapeuten weiter überweisen. Es kann eine ampulante Therapie durchgeführt werden. In besonderen Fällen kann auch eine stationäre Therapie erforderlich sein. Hierfür ist eine Einweisung erforderlich.
Spätestens hier müssen Deine Eltern als Erziehungsberechtigte aber mit ins Boot geholt werden. Diese Störung entsteht nicht einfach so, sondern hat eine Ursache. Es macht Sinn und ist hilfreich, wenn Deine Eltern wissen, was mit Dir los ist. Außerdem sind die therapiebegleitenden Gespräche für die Eltern wichtig. Was genau während Deiner Therapie besprochen wird, unterliegt auch hier der Schweigepflicht.
Schöne Grüße
Prudentia
Hallo Scpallez!
Hier ein paar Studiengänge der "Sportwissenschaften" (nicht auf Lehramt!)
> Bachelor:
- Sportmanagement und Sportkommunikation
- Sport und Leistung
- Sportjournalismus
- Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie
- Sport, Erlebnis und Bewegung
Master:
- Sport- und Bewegungsgerontologie
- Sport, Medien- und Kommunikationsforschung
- Exercise Science and Coaching
- Sporttourismus und Erholungsmanagement
- Sport Management
- Sports Technology
Weiterbildungsmaster:
- Sportphysiotherapie
- Olympic Studies
- Tanzkultur V.I.E.W.
Promotion:
- Doktorin oder Doktor der Sportwissenschaft (Dr. Sportwiss.)
Quelle: http://www.dshs-koeln.de/studium/studienangebot/
Egal, welchen sportwissenschaftlichen Studiengang Du wählst. Du musst zunächst die Hürde des numerus clausus stemmen. Außerdem die des sportlichen Eignungstests (sehr schwer!)
Außer der Deutschen Sporthochschule Köln gibt es auch andere Hochschulen, die ähnliche Studiengänge anbieten. Infos über Hochschulkompass oder studies-online.
Alternativ bieten sich auch Studiengänge der Bewegungswissenschaften (z.B. Uni Gießen) an oder Physiotherapie (z.B. Hochschule für Gesundheit Bochum)
Sportliche Grüße
Prudentia
Hallo Gisela!
Du solltest den Wunsch Deiner Söhne respektieren und Deinem Mann nichts erzählen. Das sollen sie selber tun, wenn und wann sie es möchten. Dein Mann muss gar nichts wissen, wenn die Jungs das nicht wollen!
Eine Beziehung unter gleichgeschlechtlichen Geschwistern ist nicht verboten. Das Verbot richtet sich gegen eine verschieden geschlechtliche Beziehung, weil dadurch gezeugte Kinder krank werden können.
Wenn Deine Jungs Probleme mit ihren Mitmenschen (inclusive ihres Vaters) bekommen sollten, dann sei für sie da, höre zu, unterstüzte sie, gib Rat, wenn Du danach gefragt wirst und halte Dich raus, wenn Du darum gebeten wirst.
Sollten die Beiden ihre Beziehung wieder beenden und dadurch schmerzhafte Erfahrungen haben, dann kannst Du ihnen auch unterstützend zu Seite stehen und sie trösten.
Sei und bleib locker! Je normaler Du mit der Situation umgehst, desto einfacher ist es für Euch!
Alles Gute
Prudentia