Wäre es zu einem Zusammenstoß gekommen, hätte auch die Frau auf dem Fahrrad mit Konsequenzen rechnen dürfen. Mehr sogar, wie Du.
1. Beim Fahrrad fahren, darf das Handy ebenfalls nicht benutzt werden.
2. Wer vor einem Zebrastreifen nicht vom Rad steigt, hat überhaupt keine Vorfahrt. Als Autofahrer muss man in dem Fall theoretisch nicht anhalten.
3. Bei einem Kreisverkehr ohne Zebrastreifen, haben Fußgänger und Radfahrer ebenfalls keinen Vorrang. Die müssen normalerweise warten, bis kein Auto mehr kommt.
4. Beim Fahren auf der falschen Seite, kann man als Fahrradfahrer unter Umständen ebenfalls von der Polizei ermahnt werden.
In Deinem Fall hat sich vor allem die Radfahrerin mehr als falsch verhalten. Du hast abgebremst und bist nicht blindlinks in den Kreisverkehr gefahren. Kurz gesagt, hatte sie, sofern sie nicht abgestiegen ist, absolut kein Recht auf Vorfahrt.
Wer als Fußgänger oder Radfahrer über eine rote Ampel geht, kann sogar den Führerschein verlieren. Nur mal nebenbei bemerkt. Da einige ja der Ansicht sind, dass sie irgendwie immer Sonderrechte hätten, wenn sie keine Autofahrer sind.