Schrecklich sowas zu hören.
Wie schon geschrieben wurde vielleicht nach einem anderen Anwalt suchen.
Wenn es wieder passiert, erneut die Polizei rufen, und sie vieleicht mal auf §31 Absatz 2 und § 32 HSOG (sofern ihr in Hessen lebt) hinweisen ggf. auch mal die entsprechenden Paragraphen ausdrucken und denen dann vor die Nase halten.
Ansonsten könnte man versuchen eine Schutzanordnung nach Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht zu beantragen. (wäre theoretisch auch ohne Rechtsanwalt möglich)
Ansonsten eben alle Straftaten weiterhin anzeigen, bei Antragsdelikten zusätzlich Strafantrag stellen. Ggf. kann man auch überlegen direkt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen und nicht erst über die Polizei zu gehen.
Gegen Einstellungen der Strafverfahren kann man auch Beschwerde einlegen. Wird die dann wiederrum abgelehnt bestünde eventuell auch noch die Möglichkeit die Einstellung gerichtlich prüfen zu lassen.
Es gibt auch noch die Möglichkeiten der Neben- und Privatklage dafür wendet ihr euch dann aber wirklich besser an einen Anwalt sonst geht das eher schief.
Ansonsten besteht auch noch die Möglichkeit das ihr euch an den Weißen Ring wendet. Die können euch dort nochmal besser beraten, die können vielleicht auch einige Anwälte empfehlen.
Die haben auch ein Opfertelefon von 7-22 Uhr, 7 Tage die Woche erreicht man unter der 116 006.
Viel Kraft euch und ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen.