Hallo leute
ich habe Strafat im internet vorgetäuscht das ich etwas was unter BTMG fällt anbiete, also straftat vortäusche um die Kripo zu vereppeln , den daran hat die Kripo geglaubt und wegen verdacht auf handel wohnung durchsucht aber keine arznei was unter BTMG fällt gefunden ,
vordergrund wie gesagt ich wollte nur vereppeln , können die mich trotzdem wegen verdacht auf handel urteilen ?
ach ja einziges entlastendes ist bei gutefrage.com habe ich vor der tat mich erkundigt alle haben davon abgeraten kann ich heute noch lesen , aber es gibt fragen wo ich mich schähme beispiel , wenn ein 28 jähriger an eine 15 jährige steht ob er dan Pedophil ist , ja und das will ich unbedingt löschen lassen bevor ich mein nutzer namen an kripo weitergebe , hoffe das der admin da mitmacht und es löscht
jetzt ist meine frage welche strafe bekomme ich in diesem fall ?
bin arbeitslos