Die Frage war schon ein Weilchen her trotzdem möchte ich dir noch antworten. Vielleicht hilft meine Antwort auch anderen, die sich gleiche oder ähnliche Fragen stellen.
Leider hast du mit der Bestellung von dem gezeigten Rundumlicht/Mini-Lichtbalken vermutlich schon den ersten Fehler gemacht. Dieses Modell ist mir bei einem großen Online Versandhaus tatsächlich schon untergekommen und auch wenn es im Vergleich zu anderen Produkten dieser Art verhältnismäßig günstig ist, so besitzen solche, meist aus Fernost kommende, Dinger in der Regel keinerlei Zulassung. Soll heißen, selbst wenn du berechtigt wärst so ein Teil auf deinem Fahrzeug spazieren zu fahren, müsste es immer noch die Voraussetzung erfüllen, über entsprechende Zulassungen zu verfügen. Dass das von dir gezeigte Modell überhaupt irgendeine für die Benutzung im Straßenverkehr notwendige Zulassung hat, bezweifle ich tatsächlich sehr.
Sinnvoll kann eine Rundumleuchte, oder ein ähnliches, wie das von dir gezeigte Gerät sein, wenn man auf eine Gefahrenstelle aufmerksam machen möchte, wie zB bei einer Baustelle im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, Panne/Unfall, insbesondere bei schlechten Licht-, bzw. Sichtverhältnissen, oder auf einer vielbefahrenen Straße.
Im Wald sehe ich tatsächlich keine wirkliche Notwendigkeit mit einer Rundumleuchte herumzufahren, denn dort wimmelt es üblicherweise nicht unbedingt vor anderen Fahrzeugen oder Fußgängern, die nicht ohnehin durch deine Annäherung mit einem Fahrzeug auf dich aufmerksam werden. Dazu braucht man keine Rundumleuchte. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben im Übrigen nur aus einem Grund in vielen Fällen Rundumleuchten: weil sie zu ihrem Einsatzort, zB zu einem Feld, natürlich auch mal über öffentliche Straßen fahren müssen. Dabei sind landwirtschaftliche Fahrzeuge durchaus um ein Vielfaches langsamer unterwegs, als normale PKWs und zudem oftmals um einiges breiter, sodass sie eine ganze Fahrspur ausfüllen. Bei diesen Voraussetzungen sind Rundumleuchten absolut angemessen und sinnvoll, wenn du aber durch den Wald fährst, sofern du dazu berechtigt bist, nicht unbedingt.
Im Bereich einer Baustelle wäre das Ganze schon anders zu sehen. Abhängig davon, wo genau sich die Baustelle befindet und ob du um dort etwas abzuladen am Straßenrand, also im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs halten und damit zB eine Fahrbahn in ihrer Breite teilweise einschränken würdest. In dem Fall wäre eine Rundumleuchte sicherlich richtig und wichtig.
Falls es sich bei dem Fahrzeug, auf dem du eine Rundumleuchte verwenden willst nicht um ein offizielles Baustellenfahrzeug mit den entsprechenden rot-weißen Markierungen handelt, ist es aber selbst mit einer zugelassenen Rundumleuchte streng genommen nicht erlaubt, eine solche zu verwenden. Realistisch gesehen wird es wahrscheinlich gerade bei gelbem Licht niemanden groß stören, wenn du etwas an einer Baustelle ablädst, oder auch mal ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle mit dem gelben Blinklicht absicherst. Das wird oft geduldet und etwas weniger kritisch gesehen, als bei Blaulicht. Bei letzterem gibt es natürlich keinen Spielraum, auch wenn man vorgibt nur mit der guten Absicht eine bessere Absicherung schaffen zu wollen gehandelt zu haben.
Letztendlich würde ich Dir noch dringend empfehlen nur eine Rundumleuchte mit den notwendigen Zulassungen zu verwenden. Solche Modelle müssen nicht zwangsläufig super teuer sein und seien wir mal ehrlich: In vielen Fällen stimmt der Spruch "Wer billig kauft, kauft zweimal". Also einfach ein paar Euro mehr in die Hand nehmen, eine anständige zugelassene Leuchte kaufen und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit lange etwas davon haben. Dabei würde ich persönlich empfehlen, ein Modell mit LED-Technik zu bevorzugen, da LEDs nicht nur wesentlich länger halten als Glühbirnen oder Blitzröhren, sondern auch bei weitem weniger Strom fressen, als die vorgenannten Leuchtmittel und damit die Batterie von deinem Fahrzeug schonen.