Plötzlich Bedarfsgemeinschaft trotz Nachweis der Trennung?

Guten Tag!

Ich lebe mit meinem Sohn (3 Monate alt)

In der Wohnung meines Exfreundes (Vater des Kindes)

Wir hatten uns schon kurz vor erfahren über die Schwangerschaft getrennt.

Daraufhin wurde beim Jobcenter, von dem ich leider aktuell ALG II beziehe, (wollte letztes Jahr, bach 2 Jahren privater Pflege eine Weiterbildung machen, was sich dann durch Corona verschoben hst und mit dem Mutterschutz nicht vereinbar gewesen wäre) die Feststellung der Trennung durchgeführt und mein Exfreund hat auch unterschrieben dass wir nichtmehr zusammen sind, er mir aber das Zimmer in dem ich lebe, weiter zur Verfügung stellt, da er den Platz alleine nicht braucht. (ER IST EIGENTÜMER)

So weit, so gut, es wurde alles anerkannt und mir sogar geraten einen Mietvertrag zu machen und Miete zu beantragen (RAT VOM JOBCENTER SELBST!) , damit ich nach der Geburt nicht plötzlich auf der Straße stehe, sollte ihm was nicht passen.

Ich habe also ganz normal weiter mein Geld erhalten für mich und meinen Sohn, denn nach der Trennung und KEINER gemeinsamen Wirtschaft, möchte ich mich natürlich NICHT finanziell von ihm abhängig machen, nur weil ich noch hier wohne und ein Kind von ihm habe!

Dass der Unterhalt eventuell angerechnet wird, ist verständlich aber:

Jetzt will die Dame uns plötzlich doch als Bedarfsgemeinschaft eintragen und das ab Geburt des Kindes.

Verstehe die Welt nichtmehr, wenn es doch anerkannt war ....

In einer WG muss ich doch auch nicht von den anderen Bewohnern leben?

Und genau so leben wir.

Kann jemand helfen?

Liebe Grüße

Jobcenter
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