Hallo, ich war bei einem Freund und hab in Wut die Glastür zu stark zu geworfen. Ich wollte sie nicht kaputt machen also kein Vorsatz und habe auch garnicht drüber nachgedacht. Ich denke mal höchstens Fahrlässig kann man das nennen. Jetzt ist eine der Scheiben kaputt gegangen. Kann man sowas bei der Haftpflicht geltend machen?
Gruß