Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Mietrecht zur Haltung von Tieren in der Wohnung. Zur Vorgeschichte:
Ich habe einen Hund aus einem Haushalt mit sehr schlechten Verhältnissen "gerettet" und bei mir aufgenommen. Natürlich habe ich auch direkt den Vermieter angerufen und nachgefragt, da man dies laut Mietvertrag tun soll bevor man das Tier einfach aufnimmt. Dieser konnte mir allerdings keine Antwort geben, da er Rücksprache halten wollte. Nach ungefähr mehr als zwei Monaten habe ich die Antwort bekommen, dass Hundehaltung im Haushalt nicht gestattet ist. Dazu gab es allerdings keine einzige Begründung warum dies nicht gestattet ist. Nun habe ich auf einigen Seiten gelesen, dass es erstens Gründe haben muss und zweitens, dass es entweder frühzeitig sagen muss oder man es kann es nicht einfach verbieten.
https://www.vermietet.de/mietrecht-hundehaltung
Wie sehen meine Chancen, dass ich meinen Hund behalten darf denn ich habe in diesen zwei Monaten natürlich schon eine enge Verbindung aufgebaut.
Danke im Voraus!