Das Schlafzimmer raschelt, wenn das Garagentor aufgeht? Ist das ein Papierhaus?
Gewisse Geräusche sind unvermeidbar, mit diesen müssen die Parteien leben und diese Geräusche gelten normalerweise nicht als Ruhestörung, auch wenn sich jemand daran stört.
Aber unnötige Geräusche sind während der Ruhezeit grundsätzlich zu vermeiden. (Und sonst eigentlich auch - aber was als vermeidbar gilt, da gibt es Unterschiede zwischen Tag- und Nachtruhezeit.)
Also zum Beispiel anhand des Garagentors bei dir: Wenn du kommst oder gehst, dann macht das natürlicherweise diese Geräusche. Man kann davon ausgehen, dass du an einem Tag vielleicht einmal kommst und einmal gehst, vielleicht auch mal zwei- oder dreimal. Das liegt im Rahmen der als allgemein üblich betrachteten Nutzung der Garage.
Wenn du jetzt auf deinem Garagenplatz einen Nacht-Kiosk Drive-In aufmachst und die ganze Nacht herrscht da ein Kommen und Gehen, dann liegt das nicht mehr im Rahmen der als allgemein üblich betrachteten Nutzung eines Garagenplatzes. Mit diesen Geräuschen müssen sich die anderen Parteien nicht abfinden.
Oder ein Beispiel anhand der Nutzung des Bads: Du kannst jederzeit unter die Dusche, egal wie spät es ist.
Aber nicht 10x pro Nacht und nicht immer eine Stunde lang (wenn es keine Notwendigkeit dazu gibt).
Wenn du duschen musst, kann man davon ausgehen, dass ca. 10 bis 15 Minuten ausreichen. Vielleicht reklamiert jemand schon nach 5 Minuten, es ist nicht genau eine Frage von Minuten, sondern welche Dauer als 'allgemein üblich' betrachtet wird um sich normal duschen zu können. Ab wann etwas im Rahmen des als 'allgemein Üblichen' betrachtet wird, liegt halt auch an den betroffenen Parteien.
Allgemein gilt bei Lärmproblemen: Miteinander reden hilft oft mehr als gleich bei der Verwaltung zu reklamieren oder irgendwelche Rechtsstreitigkeiten anzufangen.