Wer solche Fragen stellt, kann sich eh keinen Porsche leisten ! OK, habe jetzt erst die allgemein gestellte Frage gelesen... betrifft Dich wohl nicht persönlich ;-)
Ich habe sogar ca. 30 % meines Portfolios in IOTA. Und die Entwicklung und Fakten kennst du sicher : https://cryptomonday.de/iota-partnerschaften-die-top-5-partner-von-iota-die-du-kennen-solltest/
Die Kryptos sind die Zukunft - aber Zukunft heißt auch, Geduld zu haben. Alles ist noch in früher Entwicklungsphase. Gilt für alle Projekte. Millionär in 1 oder 2 Jahren is nich ;-)
Da ist immer eine schwierige Frage. Wenn Du unter der Domain Alu-Felgen (und andere ähnliche Artikel) verkaufen willst, ist das eine prima Domain. Unter "de" könnte sie Dir dann 1.000,- bis zu 2.000,- wert sein, für "shop" würde ich vielleicht 500,- ausgeben.
Wir sind seit 18 Jahren Pescetarier. Das sind im Prinzip Vegetarier, die aber Fisch essen. Aussage meines Doc nach aktuellem Gesundheitscheck: alles Top!
Hier kann man sehr differenziert die Angebote vergleichen:
https://goo.gl/bmyYbH
Eine solche Software ist gerade für Domainer Gold wert. Aber wer sie
nutzt, will ja keine Konkurrenz bei der Jagd nach eventuell den gleichen
Domains und plaudert nicht gerne ;-)
Google-Keywords: Backorder, expired domains etc.
Tipp: auf www.domaisy.de anmelden. Da gibt's einen Catchback-Service. Bei Eintrag von 3 Domain-Suchen kostenlos. Aber nicht weitersagen ;-)
75,- für eine Domain ist eigentlich unüblich. Ich habe als Domainer schon etliche Domains verkauft, aber niemals im 2-stelligen Bereich.
Davon abgesehen: wenn der jetzige Domain-Inhaber nicht den gleichen Nachnamen hat, greift hier für dich das Namensrecht. Die Domain würde dann Dir zustehen, oder eben einem anderen Träger dieses Namens.
Da es eine de-Domain ist, kannst Du Dich an die Denic wenden und um einen Disput-Eintrag bitten. Die Domain wird dann bis zu Klärung für den Weiterverkauf gesperrt. So kannst Du Druck auf den Verkäufer ausüben, Dir die Domain zu überlassen, oder bietest ihm kulanzweise 20,- für entstandene Kosten an. Ansonsten RA ankündigen. Näheres kannst Du hier nachlesen www.denic.de bzw. https://www.denic.de/service/dispute
Du kannst auch einfach bei der DENIC in Frankfurt anrufen, die sind sehr nett und hilfsbereit.
Zusammengesetzte Begriffe mit Ortsnamen sind erlaubt. Als Domainer habe ich hunderte derartige Domains seit vielen Jahren. Mit dieser Domain brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Was ist schlecht an der Mittelschicht? Wenn man nicht mal eine entsprechende Frage sprachlich korrekt formulieren kann, sollte man froh sein, nicht zur Unterschicht gerechnet zu werden.
Antworten gibt es schon genug. Meine Meinung aufgrund der Beschreibung Deiner äußerst suspekten Situation - und nur deshalb: ich persönlich würde DIR nicht mal 50,- Euro leihen.
Da es wohl um Finanz-Themen geht, würde ich als Domainer eine einigermaßen attraktive Domain niemals für nur 300,- + MwSt verkaufen. Wenn's für dich passt, ist das ein Schnäppchen. Aber wie hier schon gesagt wurde: es kommt immer darauf an, was es einem wert ist - und ob es sich um eine auch sonst verwertbare, "monetisierbare" Domain handelt. Oft lohnt sich auch Recherche und Kreativität, um evtl. Alternativen zu finden. (Klärung von Marken- und Namensrechten sollten geläufig sein).
Das sind wohl 2 konkrete Kreditanträge. Das bedeutet, beide Banken sehen bei der Schufa den jeweils anderen Kreditantrag. Zieht sich deshalb die eine Bank zurück, ist es üblich, dass auch die andere oder weitere Banken einen Kredit ablehnen.
Du hättest jeweils unverbindliche "Kredit-Voranfragen" stellen müssen, ohne entsprechende Schufa-Einträge. Dann kann man auch mehrere Bankangebote prüfen, bevor man einen Vertrag unterschreibt - der dann auch durchgeht.
Unglaublich, wie naiv manche Menschen sind. Und so manche Antworten hier zeigen, dass es davon wohl mehr gibt. Das sind dann die, die sich "nachher" bitter beklagen ...
Die nackte Domain ist so überhaupt nichts wert.
So wie Du Dir das vorstellst, funktioniert das nicht. Leider - in Deinem Fall. "Anitari" hat in seinem Beitrag ganz richtig die Schwachstelle offen gelegt. Genau so verhält es sich: Euch gehört beiden zusammen alles, keiner kann alleine entscheiden. Man kann also nur zusammen rechtsverbindliche Verträge abschließen, die den gemeinsamen Besitz betreffen.
Seit der Einführung des Euro 2002 (!) kosten Immobilien heute ähnliche Euro-Beträge wie früher in DM, häufig sogar deutlich mehr. Zumindest in gefragten Lagen wie in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Raum. Ein Haus, früher für 400.000,- DM angeboten, bekommt heute kaum unter 600.000,- Euro.
Das ist nicht möglich. Es besteht für den Kredit ein konkreter Vertrag mit konkreten Konditionen. Dies bleibt natürlich alles so wie im Vertrag vereinbart. Alles andere wird neu verhandelt und bedingt einen neuen, zusätzlichen Vertrag. Es spielt aber keine Rolle, ob Dein Vertrag verändert würde, oder Du einen oder auch mehrere zusätzliche Verträge hast. Es kommt alleine auf die Faktoren an, die zu einer Ablehnung oder Zusage weiterer Kredite führen.
Definitiv trennen. Im Gegensatz zu den USA (da ist es ein no-go) ist im deutschsprachigen Raum der besseren Lesbarkeit wegen allgemein die Bindestrich-Variante deutlich beliebter. Falls Dein Nachname noch frei ist, wäre das natürlich wesentlich besser und flexibler zu nutzen: z.B. mit anderen Vornamen von Namensträgern als Subdomain, oder Max(@)Moritz.de ...
Hallo, wenn für Dich 10,-/com, 11,-/net, 12,-/org inkl. ausweisbarer MwSt OK sind, kannst Du Dich per PN melden. Oder unter domaining(at)braunwarth.net. Gilt nur, wenn innerhalb 1 Jahres ca. 80 Domains tatsächlich registriert werden, sonst ab 2. Jahr höherer Preis. Webspace nach Bedarf skalierbar, ab 2,-/Mon.,Probe-Account möglich.
Zuerst einmal die Empfehlung eines spezialisierteren Forums: www.markenrecht-forum.de (www.markenbusiness.com/de).
Ich gehe einmal auf die ganz konkrete Frage ein - dies ist aber keine Rechtsberatung.
Ob der Begriff mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird, ist völlig irrelevant, da es der selbe Begriff ist und zu Verwechslungen beim Verbraucher kommen kann. "Marken-Verwässerung" ist oft auch ein Begriff der Gerichte.
Dieser Handwerker hat seine Marke aber üblicherweise nur für bestimmte Dienstleistungen oder Produkte registriert , nicht für alle denkbaren. Es betrifft deshalb nicht das Thema des Anglers und wäre unschädlich.
Zudem ist davon auszugehen, dass der Handwerker nur lokal begrenzt tätig ist und deshalb keine Überschneidung mit dem Tätigkeitsbereich des Anglers vorliegt - außer dieser wäre zufällig in eben dieser Region aktiv. Ist dieser überregional aktiv (mit Forum eigentlich ja), wird's schon komplizierter. Vor allem, da er die Domain nach dem Markeninhaber registriert hat.
PS: Dein Rechtsanwalt würde sagen: "es kommt immer auf den Einzelfall an". Und wie ein bestimmtes Gericht entscheidet, kann man vorher nie genau wissen.