Draußen liegt Schnee, bin gestern mit meinem Kumpels bisschen quer gefahren und das leider auf militärischen Speergebiet.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 114 Betreten militärischer Anlagen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Heute kam ne Anzeige von der Polizei wegen Hausfriedensbruch?