Guten Abend,
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma tätig und in meinem Vertrag ist geregelt das die Anfahrt von der Wohnungsstätte zum Einsatz im Regelfall nicht länger als 1 Stunde ist. Ausnahmen nach individueller Absprache.
Nun ist mein Einsatz allerdings 90 Minuten weiter entfernt als im Vertrag geregelt. (Um pünktlich den Dienst beginnen zu können) Vorher abgesprochen wurde dies nicht.
Ist das ganze so zulässig?