Es ist zumindest ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, was aber nicht so gut ist wie es scheint.

All diesen Anforderungen ist Herr ***** stets gerecht geworden. Die ihm übertragenen Arbeiten erfüllte er zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Es ist eine 2 bzw. 1- (für eine eindeutige 1 fehlt das "stets" im 2. Satz.)

Mit den Vorgesetzten und den Kollegen ist er stets gut zurechtgekommen. Auch sein Verhalten gegenüber Kunden war einwandfrei.

Hier wird ausgesagt, dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nicht einwandfrei war. Sonst würde man "Vorgesetzte, Kollegen und Kunden" als Aufzählung in einem Satz nennen.

gut 2 bis 3

einwandfrei 1

Der letzte Abschnitt ist ok.

Denke, dass dein Geburtsdatum, Arbeitsstätte, Arbeitsbereich, Geburtsdatum und Eintrittsdatum im obersten Absatzt stehen und du ihn hier nicht aufgeführt hast. Sollte das nicht so sein, wäre dieses Arbeitszeugnis unbrauchbar.

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Welche Hardware hast du im Rechner? Genaue Angaben können hilfreich sein.

Mein erster Tip: Hauptspeicher! Nimm von deinem Hauptspeicher einen Riegel nach dem anderen heraus (sofern es mehrere sind) und teste ob der PC hochfährt. Meist liegt es an den Speicherriegeln. Wenn du nur einen Riegel verbaut hast, wechsel diesen gegen einen neuen aus. (Nach dem Anschalten des PCs werden die Speichersegmente getestet... ein Fehler und der PC hängt sich auf)

Wenn es das nicht ist: Wenn du noch alte Bauteile zu hause hast, wechsel vllt auch die Grafikkarte aus und schau was passiert. Ggf. kann es an einer Unterversorgung liegen, d.h. irgendwelche Elemente bekommen zu wenig Strom -> Netzteil defekt. Auf der anderen seite kann es das CMOS und / oder BIOS sein.

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Noch eine Frage zur Datenwiederherstellung

Hallo,

ich hatte vorhin schon eine Frage zur Wiederherstellung gelöschter Dateien von einer SD-Card gestellt. Ich habe inzwischen etliche Programme ausprobiert, doch leider konnte mir keines brauchbare (bzw überhaupt) Ergebnisse liefern.

Beim Programm "Undelete 360" (aber nicht nur da) steht beim Status "überschrieben", was aber doch eigentlich garnicht sein kann, wenn ich weder Daten auf die Karte kopiert noch Bilder gemacht habe. Oder täusche ich mich da? Nachdem ich die Daten versehentlich über den PC von der Karte gelöscht hatte, habe ich die Karte nicht aus dem Laptop genommen, geschweige denn irgendwelche Daten auf die Karte kopiert, um zu verhindern, dass die gelöschten Dateien überschrieben werden.

Wenn ich aber das Programm "Magic Partition Recovery 1.0" öffne und nach gelöschten Dateien suche, dann werden diese 117 Bilder gefunden und sind in der Miniaturanzeige auch sichtbar. Um sie wiederherstellen zu können, muss ich aber ein scheinbar anderes Programm für 100€ kaufen.

Kann mir jetzt bitte bitte jemand sagen, dass ich diese für eine befreundete Familie wichtigen Bilder nicht vollkommen vergessen kann und dass noch Hoffnung besteht, sie auch ohne dieses überteuerte Programm retten zu können?!

Ich verzweifle! Hoffentlich sitzt jetzt ein sich langweilender, gutmütiger, hilfsbereiter Mensch vor seinem Computer, der sich mit Programmen und allem PC-Kram auskennt und mir helfen kann!!

Ein hoffnungsvolles Danke,

Lisa

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Als Tip hätte ich Recuva. Ist eine Freewareversion die angeblich einen großen Umfang hat. Die Programmkritiken hören sich recht gut an.

http://download.chip.eu/de/Recuva_228270.html

Solltest du es testen, wünsche ich viel Erfolg.

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Um die Frage zu beantworten sind wesendlich mehr Informationen notwendig... Welches System? Welche Hardware? Treiberversionen? DirectX? Wie gut kennst du dich mit PC-Systemen (Hard- und Software) aus? Was sagt die Fehlerkonsole? und und und...

der Fehler 0x00000044 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Treiberproblem. Es wird der Abschluss eines E/A-Anforderungspaket angefordert, jedoch ist dieses Paket bereits abgeschlossen. Da der PC dies nicht ignorieren kann, hält er es für einen schweren Fehler und stoppt das System. Verständlich ausgedrückt: Ein Paket das zugeklebt wurde soll zugeklebt werden. Das ist logisch nicht möglich und für "dumme" Computer ein großes Problem.

Notfalls musst du alle entbehrlichen Komponenten (was für den minimalbetrieb nicht benötigt wird) aus deinem PC ausbauen bis dieser Fehler nicht mehr auftritt und dann Stück für Stück wieder einbauen bzw. fehlerhafte Bauteile ersetzen oder andere Treiber verwenden.

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Ausbildung Veranstaltungskauffrau/mann Minusstunden was passiert und ist es rechtens?

Hallo Zusammen,

ich habe jetzt etwas im Forum gestörbert aber nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden, deswegen habe ich mich angemeldet und versuchs mal auf diesen Weg. Also ich bin im ersten Lehrjahr und mache eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau. Ich bin etwas verwirrt, mein Chef hatte mir mal versucht zu erklären, dass ich theoretisch monatlich einen Stundensatz haben muss von 180 Stunden, da jeder Monat ja unterschiedlich viele Tage hat und dadurch würde ich dann auf meinen Muss-Stundensatz kommen. In meinem Vertrag steht 40 Std in der Woche, wenn ich es hochrechne auf theroetische vier Wochen im Monat sind das 160 Std. Kann mir das einer nochmal erklären? Wenn ich nämlich die 160 std hochrechne hätte ich 57 Plusstunden mit den 180 wären das knapp 30 Minusstunden. Das war die eine Frage die andere wäre, dass mein Chef mir Feiertage als Minusstunden anrechnet, er sagt ganz plumpt ausgedrückt "keine Arbeit keine Stunden" habe meine BWL/VWL Lehrerin gefragt und sie meinte es könne gut sein, dass das rechtens ist, da wir in unserer Branche auch an Feiertagen arbeiten könnten, nun ja wir nehmen aber z.B. keine Aufträge um Heiligabend rum an dadurch hab ich natürlich im laufe des Jahres einige Minusstunden. Hab auch mehrmals bei der IHK anrufen aber den dafür Zuständigen nie erreicht. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. Andererseits wenn das so rechtens ist, was passiert denn dann am Ende der Ausbildung mit diesen Minusstunden? Ich als Azubi darf ja keine Überstunden machen oder ist das in dem Fall eine Ausnahme?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

P.S. bitte nur ehrlich gemeinte Antworten und keine unnötigen Gegenfragen stellen, von denen habe ich schon genügend gelesen !!

Liebe Grüße

jaaY90

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Gut ist schonmal, dass du die wöchentliche Stundenzahl im Vertrag stehen hast, aber in diesem Vertrag sollte unter Punkt F (standard IHK-Ausbildungsvertrag) auch die tägliche Ausbildungszeit stehen. Zudem steht in diesem Vertrag unter Punkt F "regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit" . Eine Woche mit einem Feiertag ist eine unregelmäßige Woche deren Arbeitszeit um "die Anzahl der Feiertage" x "der täglichen Ausbildungszeit" geringer ist. Wenn du an einem Feiertag nicht arbeitest, ist das vollkommen ok, aber es sind dann keine Minusstunden.

Was die Aussage deiner Lehrerin angeht, ist es gut, dass sie weiß, dass die Branche eine Andere ist, aber dennoch gelten auch für diese Branche die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Arbeitszeit und zusätzlich ggf. tarifliche Bestimmungen.

Nun zur IHK... Freunde der Unternehmer... diese Damen und Herren der IHK schreiben viel und gerne, sind aber bei weitem nicht so viel für die Auszubildenden da wie sie sollten. Eher im Gegenteil. Die Damen und Herren sind Freunde der Leisen Töne und bevor sie dem Unternehmer auf die Finger schauen, geschweige denn hauen, stellen sie sich lieber auf die Seite der Unternhemer, reden alles klein und lassen den schwachen Azubi im Regen stehen (an dieser Stelle sei bemerkt, dass ich mit den Damen und Herren der IHK bereits einiges an Erfahrung sammeln konnte... zum überwiegenden Teil negativ)

Was mit den angeblichen Minusstunden passiert kann ich dir nicht sagen, nur soviel sei gesagt, es darf nicht von einem Gehalt abgezugen werden, denn ein Azubi bekommt weder Lohn noch Gehalt, ein Azubi bekommt eine Vergütung und diese ist unantastbar was Überstunden oder Minusstunden angeht. Generell ist es einem Azubi erlaubt überstunden zu machen, aber diese sollten dann zeitnah (meist innerhalb von 2 Wochen) durch Freizeit ausgeglichen werden.

Nun bleibt mir nurnoch zu hoffen, dass dich dein Betrieb für die Berufsschule freistellt und dir die Berufsschulzeit nicht als Minusstunden anrechnet.

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Im Grundsatz ist er verpflichtet für das Kind den Unterhalt aufzubringen (Richtwerte für die Höhe stehen in der Düsseldorfer Tabelle). Bedeutet also, dass er an die Mutter zahlen muss (solange das Kind bei ihr wohnt) und nicht die Mutter an ihn. Was er seinem Kind kaufen möchte und von welchem Geld er das machen will ist sein Problem. Auf jeden Fall hat er kein Anrecht auf Geld von der Mutter.

Was das Aufbringen des Unterhalts angeht: Wenn die Mutter eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, besteht die Möglichkeit, dass vom Jugendamt eine Urkunde aufgesetzt wird mit der er verpflichtet wird den Unterhalt zu zahlen. Wenn er diese Urkunde hat, kann er mit dieser sogar zum Jobcenter gehen. Das Jobcenter übernimmt die Unterhaltskosten für das Kind solange er Leistungsempfänger (ALG II-Empfänger) ist. Natürlich besteht auch die Möglichkeit mittels Nebenjobs (auf 450-Euro-Basis) etwas Geld zu verdienen wenn man dem Kind mal was gönnen möchte.

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Die Frage ist was du für eine Anlage haben möchtest. Markilux ist natürlich eine sehr bekannte Marke was den Sonnenschutz angeht. Für einige ein kleines Manko: Für Markilux-Markisen musst du zum Fachhändler gehen. Was bei Spettmann lt. derer Homepage der Baumarkt sein soll.

Ich persönlich bevorzuge Markilux da ich die Anlagen gut kenne und auch weiß, dass bei den Anlagen jeder Cent gut angelegt ist, vor allem wenn es um Haltbarkeit geht. 20 Jahre sind normal kein Problem für die Anlagen. Zudem hast du bei Markilux eine riesen Stoff- und Rahmen-Farb-Palette für eine individuelle Gestaltung.

Meine Meinung: Wenn du eine qualitativ hochwertige Markise haben willst die dir vollständig montiert wird und du vorher eine gute Beratung haben willst, geh zum nächsten Markilux-Fachhändler und bestell deine Wunschanlage. Vorher kannst du auch auf http://www.markilux.com/ die Auswahl einsehen und dich vorinformieren.

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Um mal die Überschrift aufzugreifen: Ja es gibt einen mir bekannten, seriösen, Anbieter für Markisen dessen Rahmen mit Nano-Technologie beschichtet ist: Markilux (deutsches Unternehmen)

Zur Zeit stehen bei diesem Hersteller mehrere Markisen zur Auswahl (Gelenkarm-Markisen, Wintergartenmarkisen, wahlweise freistehend oder am Gebäude angebaut...) Die Markisen von Markilux sind technisch gut entwickelt, haben eine lange Lebensdauer und sind sehr vielfältig. Näheres kannst du der Website http://www.markilux.com/ entnehmen. Irgendwo auf der Seite gibt es auch einen Konfigurator sowie einen Visualisirer. Mit diesen Programmen kannst du deine Wunschmarkise auswählen und schauen wie diese an deiner Hauswand aussieht.

Nähere Beratung gibt es beim Fachhändler in deiner Nähe. Eine Bestellung als Privatperson direkt bei Markilux ist nicht möglich.

Zur Nano-Beschichtung: Markilux bietet ein Schwarz namens "Nano-Anthrazit" und ein "Havannabraun" als Nano-Beschichtung an. An sonsten ist jede Farbe möglich. Farbmuster und Demo-Objekte findest du ebenfalls auf der Homepage und auch bei einem Fachhändler in deiner Nähe.

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Die Frage ist welche "Wurftechnik" du meinst. Was den Wurf ansich angeht gibt es den Standwurf (aus dem Stand ohne Anlauf auf das Tor werfen), den Stemmwurf (aus dem Lauf heraus abstoppen und die Bewegungsenergie in den Wurf legen. Manche laufen beim Wurf auch weiter) und den Sprungwurf (mit Anlauf hochspringen und auf das Tor werfen).

Es gibt natürlich die Möglichkeit vor einem Wurf den Gegner mittels Körpertäuschung "auszutanzen", sprich am Gegenspieler vorbei zu kommen um dann möglichst ungehindert zum Wurf zu kommen. Welchen Wurf man dann nutzt ist meist Situationsabhängig.

Die nächste Variationsmöglichkeit ist dann die Armbewegung. Meist wirft man über Kopf, sprich der Arm wird in einer Kreisbewegung über den Kopf geführt um ihn mit möglichst hoher Geschwindigkeit am höchsten Punkt auf das Tor zu werfen. Das kann man auch mit einer seitlichen bewegung, sprich den Ball mit einer Seitlichen Kreisbewegung auf Schulterhöhe auf das Tor werfen. Dieser Wurf ist aber nur bei ausreichend Platz auf der Wurfarmseite zu empfehlen, da der Ball sonst direkt in die Deckung geht. Für Torhüter meist schlecht zu sehen ist ein Wurf auf Hüfthöhe, also den Ball zwischen zwei Gegenspielern auf Hüfthöhe auf das Tor werfen. Da man bei diesem Wurf aber selbst nicht viel vom Tor sieht, sollte man diesen Wurf ausreichend trainieren um ggf. auch blind werfen zu können. (Die Wurfgeschwindigkeit ist bei seitlichen Würfen und Hüftwürfen geringer als beim Überkopfwurf).

Dann gibt es noch die Variation zwischen Aufsetzer, Trickwurf und geradem Wurf. Beim Aufsetzer kommt der Ball vor dem Torhüter auf dem Boden auf. Je nach Distanz (Einfallswinkel = Ausfallswinkel) zwischen Werfer, Aufsetzpunkt und Tor springt der Ball auf verschiedene Höhen vor dem Torhüter. Je kürzer die Entfernung zwischen Aufsetzpunkt und Torhüter umso geringer ist die Ballhöhe am Tor. Trickwürfe (Dreher und Heber) sollte man in der Jugend noch nicht machen, da hierbei sehr viel Gefühl und Klebemittel benötigt werden. Der Heber ist nur dann von Vorteil wenn der Torhüter sehr weit vor dem Tor steht. Dreher sind meist nur von Außen oder vom Kreis sinnvoll, wenn man sie in der Jugend überhaupt als sinnvoll ansehen kann. Den geraden Wurf muss man nicht erklären, denke ich.

Zu guter letzt gibt es dann noch die Variation der Torecke. Links, rechts, oben, unten... Die Ecken immer wieder wechseln und möglichst eng an Pfosten und Latte bzw. Pfosten und Boden vorbei in das Tor werfen.

Wenn man all das beachtet und trainiert, sollte man in der Lage sein viele Variationen zu finden.

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Es ist gut möglich, dass es mit der Längenausdehnung der Rohe oder mechanischen Bauteilen zu tun hat. Grade Metalle haben eine gute Schallleitung. Wenn da jemand unten an die Heizung schlägt, fallen oben die Leute aus dem Bett.

Informiere deinen Vermieter über die Umstände. Evtl. weiß er die Ursache und kann diese beheben. An sonsten würde ich dir eine Dämmung empfehlen, also versuchen die Zu- und Rücklaufleitung mittels Rohrdämmung so abzuschotten, dass der Ton gedampft wird. Ob er dadurch ganz verschwindet kann ich nicht versprechen.

Dein Durchlauferhitzer dürfte im Übrigen nicht im Heizungssystem eingebunden sein. Die werden normal für wie Warmwasserbereitung der Etage, also füt das Trinkwasser genutzt. Dementsprechend sollte der Durchlauferhitzer in der Nacht ruhig sein.

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Im Grundsatz ist da erstmal nicht viel falsches dran. Bist du unter 18 Jahre alt sieht die Sache anders aus (Da greift das Jugendarbeitsschutzgesetz) aber davon gehe ich jetzt nicht aus.

Bei Arbeitnehmern über 18 ist es für den Arbeitgeber Pflicht nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten zu gewähren, bedeutet also, dass du nach 6 Stunden und 30 Minuten Arbeit eine Pause von insg. 30 Minuten hattest. Das kann auch 2 x 15 Minuten sein. Das gilt für Arbeitszeiten von 6 bis 9 Stunden. Wenn 10 Stunden oder mehr gearbeitet werden, beträgt die gesamte Mindestpausenzeit 45 Minuten (§4 ArbZG).

Was die tägliche Arbeitszeit angeht ist diese erstmal vom Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag abhängig.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass ein Arbeitnehmer nicht über 8 Stunden arbeiten darf. Die Arbeitszeit kann auf 10 Stunden erlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht über 8 Stunden liegt (§3 ArbZG).

Der Arbeitgeber muss dir zudem eine ununterbrochene Ruhepause (nach der Arbeit) von 11 Stunden gewähren. Also von Arbeitsende bis Arbeitsbeginn 11 Stunden Zeit (§5 ArgZG).

Heißt also alles in allem kann man bereits jetzt sagen, dass du eine zu kurze Pause hast (45 Minuten lt. §4 ArbZG) und zudem ggf. zu lange arbeitest, wobei das vom Durchschnitt abhängt.

Weiteres solltest du deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Ggf. werden andere Pausenregelungen von einem Tarifvertrag vorgesehen wobei diese normal nicht die gesetzlichen Mindestgrenzen unterschreiten.

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Ich hab ein Smartphone mit 4,33" (11cm) und finds einfach genial. Es ist für mich nicht nur ein Handy sondern ein Mobiler Datenträger, Notfallkamera, MicroPC, Organizer und Navi mit Telefonfunktion...

Mag sein, dass ich an manchen Stellen ein wenig abhängig geworden bin, aber es ist in mobiler Organisation und Kommunikation einfach unverzichtbar. Ob ich ein 5" oder größeres Gerät nutzen würde weiß ich nicht. Bin mit der Größe und der Auflösung soweit zufrieden. Kleiner wäre aber nichts für mich.

Ich trage mein Handy im übrigen in der Hosentasche, Gürteltasche oder Hemdtasche... je nach Situation.

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Die Unterhaltsanforderung richtet sich nach dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen Person, also dem Einkommen des Vaters. Solange dieses Recht auf Zahlung von Unterhalt besteht ist auch Unterhalt fällig. Da der Sohn 21 Jahre alt ist, zur Schule geht und kein ausreichendes geregeltes Einkommen hat ist der Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

Wenn die Unterhaltszahlungen eingeklagt werden sollen, sollte sich der Sohn an einen Anwalt wenden und direkt nach Prozesskostenhilfe fragen. Es ist aber zu erwarten, dass wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt die Kosten für diesen Prozess vom Vater übernommen werden müssen, da dieser das Verfahren hätte vermeiden können bzw. vermutlich zur Unterhaltszahlung verurteilt wird.

Was der Sohn machen kann: Wenn sich der Vater quer stellt, an einen Anwalt richten der ihn berät und ihm auch hilft.

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Kündigung in der Probezeit bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist (wenn im Vertrag nichts anderes angegeben). Der Urlaubsanspruch besteht trotz Probezeit und Kündigung während der Probezeit. Meist wird man, bei der Kündigung, vom Arbeitgeber frühzeitig freigestellt um die Urlaubstage auch zu bekommen. Sollte das nciht der Fall sein, muss der noch ausstehende Urlaub ausgezahlt werden oder vom zukünftigen Arbeitgeber übernommen werden.

Wie viel Urlaubstage dir pro Arbeitsmonat zustehen steht in deinem Arbeitsvertrag. Meist wird dort nur der Jahresurlaub angegeben aber es sollte kein Problem sein dies auf Urlaubstage pro Monat umzurechnen. Der gesetzliche Mindesturlaub sind 24 Werktage pro Jahr, was demnach 2 Tage pro Monat sind. Dein Arbeitsvertrag kann aber mehr Urlaubstage vorsehen.

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Grades Prisma mit quadratischer Grundfläche. Es ist nach meinem Verständnis also ein Quader, da eine quadratische Grundfläche 4 Ecken hat und 4 Kanten gleicher Länge. Daraus ergibt sich also ein Vierkantprisma bzw. Quader.

Alle anderen Prismen hätten entweder eine nicht quadratische Grundfläche oder wären schief.

Genaueres dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Prisma_%28Geometrie%29

so... damit sollte dir geholfen sein. Zeichne dir ein Quader aufs Papier und bezeichne die Graden und Flächen die du hast. Den rest kannst du dann mittels Gleichungen, die in schriftlicher Form schon im Text stehen, berechnen. Setzt voraus, dass man die zusammenhänge erkennt, in Gleichungen ausdrücken kann und diese auch lösen kann.

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Lass die persönlichen Gründe raus. Innerhalb der Probezeit wird ein Ausbildungsvertrag ohne Grund aufgelöst und somit hat dieser in einem Bewerbungsschreiben nichts verloren. An der Stelle würde ich Zu meinem Bedauern konnte ich das Arbeitsverhältnis nicht fortführen und der Ausbildungsvertrag wurde innerhalb der Probezeit aufgelöst. Dennoch ist es mein Wunsch eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten zu absolvieren...

Wenn die dann in einem Vorstellungsgespräch nach den Gründen fragen kannst du noch immer die persönlichen Gründe vorschieben bzw. aus Rücksicht auf den vorherigen Arbeitgeber abschweifen und auf persönliche Differenzen hinausgehen und die Sache kleinreden.

Wenn du in der Bewerbung schon von persönlichen Gründen redest, werden die versuchen da genaueres zu erfahren was dann vermutlich unschön endet.

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Kondensation. Die Scheibe ist wesendlich kälter als der Raum. Kommt die Lust an die Scheibe kühlt die Luft ab und bei einer bestimmten Luftfeuchtigkeit kommt es dann zum Auskondensieren von Wasser. Das geschieht an den Randflächen der Fenster deswegen so schnell, da dort die Aussenluft durch spröde oder auch undichte Dichtungen in den Innenraum gelangt.

Abhilfe: Für weniger Luftfeuchtigkeit sorgen, mehr Lüften, Fensterdichtungen nachschauen und ggf. austauschen. Zudem sollte die Innenraumtemperatur nicht unter 17°C fallen.

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