Neubau Wohnung (Erstbezug) - Auszug nach 16 Monaten - Schönheitsreparaturen?

Hallo zusammen,

ich möchte wissen ob ich die Wohnung renovieren und Schönheitsreparaturen durchführen muss? Das Haus wurde vor 16 Monaten neu erbaut und ich möchte wissen ob ich das machen muss? Ich habe die Wohnung als **Erstbezug** bezogen. Laut Mietvertrag §12 Schönheitsreparaturen muss man § 12 Nr. 2 a) alle 5 Jahre b) alle 10 Jahre Schönheitsreparaturen durchführen.

Nach § 12 Teil 4. Endet das Mitverhätnis, so ist der Mieter verpflichtet, die kosten für Schönheitsrepa. (vgl. § 12 Nr. 2) aufgrund des kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Mapgabe zu bezahlen, wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgemeinen je nach tatsächlicher Abnutzung zur Anwendung kommen: a) Liegen die in § 12 Nr. 2 a) genannten schönheitsrep. länger als 1 jahr zurück, so zahlt der mieter 20% der kosten b) bei § 12 Nr. 2 b), 20% der kosten c) in Nebenräumen § 12 Nr. 2 a), 14% der kosten

Bei Sonstigen Vereinbaren im MV: 3. Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben und der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug die kosten der Schönheitsrep. zu übernehmen. 4. In den fliesen dürfen keine Löcher gebohrt werden und die Arbeitsfugen müssen, sofern defekt, ausgetauscht werden.

Also wie siehts aus? Muss ich Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen kosten übernehmen auch wenn die Wohnung erst 16 Monate alt ist?

Ich hoffe auf Hilfreiche Antworten

Vielen Dank

Schönen Abend

Wohnung, Auszug
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