Nach Beschäftigung ein Jahr Studium - danach Arbeitslosengeld?

Hallo,

Zum ALG1 lese ich folgendes:

  • Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. 60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. 

Das ist soweit alles verständlich. Doch mich würde folgender fiktiver Fall interessieren:

  • Ich habe ein volles Kalenderjahr für 50.000 Euro Brutto im Jahr gearbeitet.
  • Anschließend studiere ich 12 Monate. Ich habe keine Einkünfte. Der Lebensunterhalt kommt aus meinem Ersparten.

Wenn ich nun nach dem Studium nicht direkt einen Job finde, müsste ich doch nach obiger Definition ALG1-berechtigt sein, da ich in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet habe. Doch gleichzeitig habe ich in den letzten 12 Monaten 0 Euro verdient. Wie wird es dann berechnet?

Oder ein leicht abgeänderter zweiter Fall:

  • Ich habe ein volles Kalenderjahr für 50.000 Euro Brutto im Jahr gearbeitet.
  • Anschließend studiere ich 12 Monate. Ich habe eine Beschäftigung in Höhe von bspw. 800 Euro 12 Monate lang neben dem Studium ausgeübt.

Wird dann hier tatsächlich nur die letzten 12 Monate angeschaut, in denen ich 800 Euro verdient habe?

Vielen Dank vorab!

Michael

Studium, Arbeitslosengeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
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