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Nein, dass geht rechtlich gesehen nicht (Art. 1 - Art. 4). Laut diesem Gesetz ist ein solches Zusammenleben verboten, da so die sexuellen übergriffe in der Beziehung gesteigert werden. Dies gilt auch als eine leichtere Form der Vergewaltigung.
Ich würde dir also herzlich davon abraten ein solches Verbrechen zu begehen.
Gruss Melina