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Sehe da vielleicht einen AGB-Verstoß, aber nichts strafrechtlich relevantes.
Sehe da vielleicht einen AGB-Verstoß, aber nichts strafrechtlich relevantes.
Die Frage ist: war der Wasserfleck bereits vorher vorhanden?
Wenn das so ist und du das nicht in der Anzeige kenntlich gemacht hast, musst du die Ware zurücknehmen. Das Ganze wäre sogar ggf. Betrug.
Wenn du von dem Wasserfleck nichts weißt und er also erst bei den Käufern entstand, bist du natürlich nicht dafür haftbar. Da das hier ein Privatverkauf ist, musst du die Ware nicht zurücknehmen.
Sag doch einfach, du hättest keine Webcam oder sie wäre kaputt.
Als Kater der ich bin, ja definitiv!
CPU, wozu um alles in der Welt brauchst du eine gute Grafikkarte?